Gesichtsverhüllungsverbot in neuem Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG)
Der Bundesrat will den Verfassungsartikel zum Gesichtsverhüllungsverbot in einem neuen Bundesgesetz umsetzen. An seiner heutigen Sitzung hat er die Botschaft zum Bundesgesetz über das Verbot der Verhüllung des Gesichts (BVVG) verabschiedet. Wer an einem öffentlich zugänglichen Ort sein Gesicht verhüllt, soll mit einer Busse bis 1'000 Franken bestraft werden.
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