Oktober 10, 2023 4:02 am

Im Urteil 7B_487/2023 vom 25. September 2023 aus dem Kanton Zürich befasst sich das Bundesgericht mit einem Entsiegelungsfall, genauer mit dem Antrag, die Durchsuchung erst nach Aussonderung der Anwaltskorrespondenz freizugeben. Das Bundesgericht hiess die Beschwerde wie folgt gut: ««Der Beschwerdeführer hat im vorinstanzlichen Verfahren klar zum Ausdruck gebracht, dass geschützte Anwaltskorrespondenz per E-Mail geführt worden sei und die fragliche E-Mail-Adresse ("xxx") angegeben. Damit hat er plausibel vorgebracht, dass bereits vor seiner Verhaftung ein Mandatsverhältnis bestand und Korrespondenz erfolgte, welche einem absoluten Beschlagnahme- und Entsiegelungsverbot unterliegt […]. Einer weiteren Substanziierung bedurften die Ausführungen des Beschwerdeführers nicht. Damit steht fest, dass die geschützte Anwaltskorrespondenz, entgegen der Auffassung der Vorinstanz, auszusondern ist. Die Beschwerde erweist sich als offensichtlich begründet.» (E.3.2)

Oktober 9, 2023 4:41 am

Im Urteil 7B_134/2022 vom 14. August 2023 aus dem Kanton Luzern befasste sich das Bundesgericht mit verschiedenen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Wir schauen uns hier das Thema an, ob und wann Rechnungen als Urkunden beim Tatbestand von Art. 251 Ziff. 1 StGB zu betrachten sind. Das Bundesgericht äusserte sich hier u.a. wie folgt: «Rechnungen sind nach ständiger Rechtsprechung in der Regel keine Urkunden. Eine erhöhte Glaubwürdigkeit und damit eine Urkundenqualität von Rechnungen kann sich ausnahmsweise aus dem konkreten Verwendungszweck ergeben oder wenn dem Aussteller eine garantenähnliche Stellung zukommt bzw. wenn dieser in einem besonderen Vertrauensverhältnis zum Empfänger steht […]. Im Verhältnis zwischen Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger bzw. -adressat kann eine Rechnung nur unter besonderen Umständen erhöhte Glaubwürdigkeit haben […]. Die Rechtsprechung bejaht dies ausnahmsweise, wenn die inhaltlich unwahre Rechnung nicht nur Rechnungsfunktion hat, sondern objektiv und subjektiv in erster Linie als Beleg für die Buchhaltung der Rechnungsempfängerin bestimmt ist, die damit verfälscht werden soll. Eine objektive Zweckbestimmung als Buchhaltungsbeleg wird angenommen, wenn der Rechnungsaussteller mit der buchführungspflichtigen Rechnungsempfängerin bzw. deren Organen oder Angestellten zusammenwirkt und auf deren Geheiss oder Anregung hin oder mit deren Zustimmung eine inhaltlich unwahre Rechnung erstellt, die als Buchungsbeleg dient […]» (E.4.3.3)

Oktober 5, 2023 4:39 am

Im Urteil 7B_133/2022 vom 14. August 2023 aus dem Kanton Luzern ging es um Wirtschaftsdelikte eines Architekten und Bauherrenvertreters aus dem Gesundheitsbereich. Das Bundesgericht macht zunächst interessante Ausführungen zum Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung von Art. 158 StGB (E.4.3). Kern des sehr lesenswerten Urteils sind die bundesgerichtlichen, auch in der Theorie sehr ausführlichen, Erwägungen zur Privatbestechung (in diesem Fall kamen noch Art. 4 Abs. 1 lit. lit. a und lit. b aUWG zur Anwendung) mit sehr vielen Literaturzitaten (E.5.2).

Oktober 4, 2023 11:55 am

Im Urteil 6B_873/2022 vom 1. September 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht zum zweiten Mal mit der Landesverweisung eines brasilianischen Staatsangehörigen. Die Vorinstanz, das Obergericht des Kantons Zürich, hatte «knapp» einen Härtefall verneint, die erste Instanz noch «knapp» bejaht. Es nimmt dabei im Detail zu den Kriterien eines Härtefalls und zur EMRK-konformen Auslegung von Art. 66a StGB Stellung. Der Beschwerdeführer hatte im Zeitpunkt des Urteils in der Schweiz eine schwangere Freundin. Diesbezüglich äusserte sich das Bundesgericht wie folgt: ««Bei der Interessenabwägung im Rahmen von Art. 8 Ziff. 2 EMRK ist nach der Rechtsprechung zu berücksichtigen, ob der Ehepartner im Zeitpunkt der Eingehung der familiären Bindung Kenntnis von den Straftaten hatte […]. Der Beschwerdeführer ging die Beziehung zu seiner neuen Freundin nach dem ersten obergerichtlichen Urteil vom 3. Juli 2020 sowie nach dem Urteil des Bundesgerichts vom 26. April 2021 ein […], d.h. zu einem Zeitpunkt, in welchem seine Landesverweisung ernsthaft im Raum stand» (E.1.6.3). Die Bestätigung der Landesverweisung durch das Bundesgericht dürfte auch knapp erfolgt sein, denn es folgert: «Insgesamt kann der Vorinstanz nicht zum Vorwurf gemacht werden, sie habe die Interessen im Rahmen von Art. 66a Abs. 2 StGB falsch gewichtet.» (E.1.6.6).

Oktober 3, 2023 4:47 am

Letzte Woche stand in Kreuzlingen erstmals eine beschuldigte Person mit dem angeklagten Tatbestand «Verschwindenlassen» von Art. 185bis StGB vor Gericht, was in einem Freispruch endete (das Urteil ist noch nichts rechtskräftig, es gilt die Unschuldsvermutung). Dabei handelte es sich um eine absolute strafrechtliche Premiere. Seit dem 1. Januar 2017 wird das «Verschwindenlassen» durch Art. 185bis StGB in der Schweiz unter Strafe gestellt. Schauen wir uns aus aktuellen Gründen den Tatbestand genauer an.

Oktober 2, 2023 6:15 am

Der grenzüberschreitende Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zu Folter verwendet werden können, soll künftig strenger kontrolliert werden. Der Bundesrat hat am 29. September 2023 die Botschaft über das neue Bundesgesetz über den Handel mit Foltergütern (Foltergütergesetz) an das Parlament verabschiedet.

September 27, 2023 2:07 pm

Im Urteil 6B_429/2023 vom 31. August 2023 aus dem Kanton Wallis geht es im Kern um das Rügen von Indizienbeweisen vor Bundesgericht. Das Bundesgericht erklärt u.a.: «Das Bundesgericht prüft die vorinstanzliche Beweiswürdigung, selbst wenn sie auf Indizien beruht, und die sich daraus ergebenden tatsächlichen Schlussfolgerungen nur mit beschränkter Kognition. Wer vor Bundesgericht eine willkürliche Beweiswürdigung rügt, darf sich daher nicht darauf beschränken, aufzuzeigen, wie einzelne Indizien willkürfrei zu würdigen gewesen wären. Die beschwerdeführende Partei muss sich vielmehr mit der gesamten Beweislage befassen und darlegen, inwiefern aus ihrer Sicht auch der aus der Gesamtheit der verschiedenen Indizien gezogene Schluss geradezu willkürlich ist.» (E.2.3).

September 22, 2023 4:33 am

Im Urteil 7B_186/2022 vom 14. August 2023 aus dem Kanton Fribourg ging es um ein SVG-Delikt und eine Busse von CHF 200. Das Bundesgericht machte in diesem u.a. Ausführungen zum Thema Anspruch auf Konfrontation mit Auskunftsperson (E.2) sowie Anspruch auf eine mündliche Berufungsverhandlung unter dem Aspekt von Art. 6 Ziff. 1 EMRK (E.4). Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: Von einer Verhandlung in der Rechtsmittelinstanz kann etwa abgesehen werden, soweit die erste Instanz tatsächlich öffentlich verhandelt hat, wenn allein die Zulassung eines Rechtsmittels, nur Rechtsfragen oder aber Tatfragen zur Diskussion stehen, die sich leicht nach den Akten beurteilen lassen, ferner, wenn eine reformatio in peius ausgeschlossen oder die Sache von geringer Tragweite ist und sich etwa keine Fragen zur Person und deren Charakter stellen. Für die Durchführung einer mündlichen Verhandlung kann dagegen der Umstand sprechen, dass die vorgetragenen Rügen die eigentliche Substanz des streitigen Verfahrens betreffen. Sodann soll der Beschuldigte grundsätzlich erneut angehört werden, wenn in der Berufungsinstanz das erstinstanzliche Urteil aufgehoben wird und der Aufhebung eine andere Würdigung des Sachverhalts zugrunde liegt. Der EGMR hat zudem wiederholt festgehalten, dass die beschuldigte Person grundsätzlich von jenem Gericht anzuhören ist, das sie verurteilt. Gesamthaft kommt es entscheidend darauf an, ob die Angelegenheit unter Beachtung all dieser Gesichtspunkte sachgerecht und angemessen beurteilt werden kann.» (E.4.1). Das Urteil sollte herangezogen werden, wenn es um das Thema des Anspruchs auf eine mündliche Berufungsverhandlung geht.

September 20, 2023 7:20 am

Im Urteil 7B_485/2023 vom 11. September 2023 aus dem Kanton Zürich geht es einerseits um die Prüfung der Voraussetzungen der Untersuchungshaft in einem Fall des Verdachts von Geldwäscherei (E.2 und E.3). Andererseits und vor allem geht es um die Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung und Vertretung im bundesgerichtlichen Haftbeschwerdeverfahren (E.4). Das Bundesgericht erklärt, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sich die notwendige Verteidigung grundsätzlich nicht auf Beschwerdeverfahren erstrecke. In solchen Verfahren fällt - jedenfalls wenn die beschuldigte Person Beschwerde führt - einzig die amtliche Verteidigung nach den allgemeinen Regeln der unentgeltlichen Rechtspflege in Betracht. […] In Haftbeschwerdeverfahren ist es deshalb zulässig, die Erteilung der amtlichen Verteidigung von der Nichtaussichtslosigkeit des Rechtsmittels abhängig zu machen. (E.4.3). Im vorliegenden Fall hatte hätte die Vorinstanz gemäss Bundesgericht das Gesuch um amtliche Verteidigung bzw. unentgeltliche Rechtspflege nicht wegen Aussichtslosigkeit abweisen dürfen. Indem sie dies tat, verletzte sie Bundesrecht. (E.4.4). Hochinteressant ist der Einwand des Anwalts des Beschwerdeführers, dass er keinen Vorschuss aus «Verbrechererlös» entgegennehmen könne. Das Bundesgericht hielt das Thema offenbar für relevant, äusserte sich aber nur wie folgt dazu: «Der Beschwerdeführer machte im kantonalen Verfahren geltend, aus Gründen der anwaltlichen Sorgfaltspflicht sei es seinem Rechtsvertreter derzeit nicht möglich, einen Kostenvorschuss von ihm anzunehmen. Er weist damit sinngemäss auf die möglichen disziplinar- und strafrechtlichen Konsequenzen hin, die seiner Verteidigung drohen, wenn diese damit rechnen muss, dass ihr Honorar aus Verbrechenserlös bezahlt wird (vgl. Art. 305 bis StGB; PIETH/SCHULTZE, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, 4. Aufl. 2021, N. 19 zu Art. 305bis StGB; DAMIAN K. GRAF, Annotierter Kommentar StGB, 2020, N. 16 zu Art. 305bis StGB). Die Vorinstanz weist zwar in ihrem Entscheid selbst darauf hin, dass derzeit nicht bekannt sei, welche Vermögenswerte des Beschwerdeführers aus illegaler Herkunft stammen könnten, geht aber mit keinem Wort auf das Argument des Beschwerdeführers ein, wonach es seinem Rechtsvertreter aus ebendiesem Grund nicht möglich sei, einen Kostenvorschuss anzunehmen.» (E.4.5)