November 16, 2023 4:23 am

Im Urteil 6B_682/2023 vom 18. Oktober 2023 aus dem Kanton Basel-Stadt hiess das Bundesgericht zwei der Rügen des Beschwerdeführers gut. Die Strafreduktion wegen der Verletzung des Beschleunigungsgebots war für das Bundesgericht unhaltbar: Zwar handelt es sich bei Art. 84 Abs. 4 StPO, der die Ausfertigung des Berufungsurteils grundsätzlich innert 60, höchstens 90 Tagen verlangt, um eine Ordnungsvorschrift. Gleichwohl ist das Überschreiten dieser Fristen im vorliegenden Fall nur schwer nachvollziehbar, zumal die Vorinstanz im Rahmen der Beweiswürdigung weitgehend auf die erste Instanz verweist. Ihr kann daher insoweit keine besonders aufwendige oder umfangreiche Urteilsbegründung zugutegehalten werden. Unter den gegebenen Umständen ist die gewährte Strafreduktion von 6 Monaten nicht mehr vom vorinstanzlichen Ermessen gedeckt. Die Beschwerde ist insoweit gutzuheissen.» (E.3.2.2). Weiter enthielt das Urteil in Sachen Landesverweisung und SIS-Ausschreibung unlösbare Wiedersprüche, wie u.a.: «Der Beschwerdeführer rügt zu Recht, dass sich die Vorinstanz in einen unlösbaren Widerspruch begibt, wenn sie erwägt, die erstinstanzlich ausgesprochene Landesverweisung von 12 Jahren sei angemessen, sie den Beschwerdeführer im Dispositiv aber für 15 Jahre des Landes verweist.» (E.4.2).

November 15, 2023 1:14 pm

Drei Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) werden an technologische Entwicklungen, unter anderem die 5G-Technologie, angepasst. Die entsprechenden Verordnungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist, Lücken in der Fernmeldeüberwachung zu vermeiden, präzisere Positionsbestimmungen zu ermöglichen und weiterhin eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten.

November 15, 2023 1:08 pm

Die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 beschlossen. Die neue Verordnung sieht Pauschalen vor, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten senkt.

November 14, 2023 1:21 pm

Im Urteil 6B_292/2023 vom 11. September 2023 befasste sich das Bundesgericht mit dem Thema der strafrechtlichen Landesverweisung bzw. des Härtefalls bei Betäubungsmitteldelikten. Das Bundesgericht zeigt in diesem Urteil einerseits generell-abstrakt die Kriterien für die Landesverweisung bzw. die Annahme eines Härtefalls auf (E.1.3 ff.). Andererseits geht es um den Verzicht auf eine Landesverweisung bei Betäubungsmitteldelikten, wo eine strenge Praxis herrscht, bei «Kleindealern» bzw. dem Betäubungsmittelhandel zur Finanzierung des Eigenkonsums (E.1.6.). Das Bundesgericht äussert sich hierzu u.a. wie folgt: «Wie die Vorinstanz zu Recht ausführt und auch die Beschwerdeführerin geltend macht, zeigt sich das Bundesgericht hinsichtlich der Landesverweisung bei Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz stets streng (vgl. Urteile 6B_138/2022 vom 4. November 2022 E. 3.1.1; 6B_1424/2019 vom 15. September 2020 E. 2.4.5; je mit Hinweisen). Vorliegend wurde der Beschwerdegegner für seine Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, was auf eine gewisse Schwere und ein entsprechendes öffentliches Interesse an der Landesverweisung schliessen lässt. Wenn die Vorinstanz diesbezüglich indes mitberücksichtigt, der Beschwerdegegner gelte als Kleindealer, was seine Gefährlichkeit für die hiesige Gesellschaft insofern relativiere, als nicht von einem organisierten Drogenhandel auszugehen sei, ist dies nicht zu beanstanden. […] Die Vorinstanz bezieht in ihre Würdigung mit ein, dass der Beschwerdegegner mit den von ihm betriebenen Tathandlungen Einnahmen generieren wollte, die dazu dienen sollten, seinen eigenen Kokainkonsum zu finanzieren.» (E.1.6.3)

November 8, 2023 2:38 pm

Im Urteil 7B_752/2023 vom 27. Oktober 2023 aus dem Kanton Zug hatte sich das Bundesgericht mit der Verletzung des rechtlichen Gehörs im Haftverfahren zu befassen. Dem Beschwerdeführer wurde weder die Stellungnahme der Staatsanwaltschaft zugesandt vor dem Entscheid noch wurde er angehört. Das Bundesgericht erklärte u.a.: «Der Anspruch auf rechtliches Gehör umfasst zudem das Recht, von den beim Gericht eingereichten Stellungnahmen Kenntnis zu erhalten und sich dazu äussern zu können, unabhängig davon, ob die Eingaben neue oder wesentliche Vorbringen enthalten (sog. Replikrecht, BGE 146 III 97 E. 3.4.1; 142 III 48 E. 4.1.1; 138 I 484 E. 2.1; je mit Hinweisen). Er gilt auch im Haftprüfungsverfahren (Urteil 1B_574/2020 vom 3. Dezember 2020 E. 4.1 mit Hinweisen).» (E.2.2)

November 6, 2023 12:39 pm

Das Urteil 6B_1072/2023 vom 20. Oktober 2023 aus dem Kanton Zürich ist kaum als juristisch wegweisend zu betrachten, aber dennoch amüsant zu lesen. Es zeigt auch in die Freundlichkeit gegenüber Laienberufungen und Beschwerden sowie, dass auch mal an einem Gericht eine Eingabe falsch zugewiesen werden kann: «Dem besagten Aufhebungsbeschluss und den von der Vorinstanz dazu gemachten ergänzenden Ausführungen ist zu entnehmen, dass die mit dem Fall befasste II. Strafkammer der Vorinstanz am 13. September 2023 von der III. Strafkammer informiert worden sei, es befinde sich in einem bei der III. Strafkammer hängigen, ebenfalls den Beschwerdeführer betreffenden Beschwerdeverfahren eine mit "Berufung" betitelte Eingabe des Beschwerdeführers, welche - da sie an die III. Strafkammer adressiert gewesen sei - versehentlich nicht dem damals noch pendenten Berufungsverfahren, sondern dem Beschwerdeverfahren zugewiesen worden sei. Nach Kenntnis von der entsprechenden, fristgerecht der Post übergebenen Berufungserklärung des Beschwerdeführers sei dieser durch die Vorinstanz umgehend über die Rechtzeitigkeit seiner Berufungserklärung orientiert, der erlassene Nichteintretensbeschluss vom 18. August 2023 aufgehoben und das Berufungsverfahren fortgesetzt worden.» (E.2)

November 4, 2023 10:25 am

Im Urteil 7B_173/2022 vom 23. Oktober 2023 aus dem Kanton Schaffhausen befasste sich das Bundesgericht mit der Frage der Entsiegelung eines Mobiltelefons. Das Bundesgericht schützte die Entsiegelung u.a. mit den folgenden Ausführungen: «Sind die in Frage stehenden Aufzeichnungen untersuchungsrelevant, so steht die theoretische Möglichkeit, dass die Staatsanwaltschaft die betreffenden Informationen auch auf andere Weise erlangen könnte, der Entsiegelung nicht entgegen (so etwa Urteile 1B_208/2022 vom 14. April 2023 E. 4.1; 1B_547/2020 vom 3. Februar 2021 E. 3.2). Im Rahmen der Beurteilung der Verhältnismässigkeit der Entsiegelung ist auch der Schwere der untersuchten Delikte Rechnung zu tragen (vgl. Art. 197 Abs. 1 lit. d StPO; Urteile 1B_208/2022 vom 14. April 2023 E. 4.1; 1B_553/2021 vom 14. Januar 2022 E. 5.1 mit Hinweis).» (E.4.3)

November 3, 2023 11:43 am

Im Urteil 7B_59/2023 vom 12. Oktober 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht um die vorsorgliche Datensicherung von zwei sichergestellten Mobiltelefonen, deren Siegelung beantragt wurde. Dazu das Bundesgericht «Nach der publizierten Rechtsprechung des Bundesgerichts darf eine Sicherung respektive Spiegelung von Daten im Entsiegelungsverfahren nicht durch die Untersuchungsbehörde veranlasst bzw. einer von ihr beauftragten und damit auch weisungsgebundenen Person oder Behörde übertragen werden. Geht ein Siegelungsgesuch ein, sind vielmehr die betreffenden Unterlagen bzw. wie hier elektronischen Geräte unverzüglich zu siegeln. Erweist sich eine Kopie der Daten zum Schutz vor Verlust oder aus einem sonstigen Grund für das weitere Verfahren als angebracht, hat die Untersuchungsbehörde nach der Siegelung der Datenträger beim Zwangsmassnahmengericht ein entsprechendes Spiegelungsgesuch zu stellen.» (E.2.1). Das Bundesgericht hiess die Beschwerde gut.

November 2, 2023 12:32 pm

Im Urteil 7B_9/2021 vom 11. September 2023 aus dem Kanton Zürich hatte sich das Bundesgericht mit einer Verletzung des Grundsatzes der Verfahrenseinheit von Art. 29 StPO auseinanderzusetzen. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Durch eine Verfahrenstrennung geht der beschuldigten Person (bezogen auf Beweiserhebungen der anderen Verfahren) auch das Verwertungsverbot des Art. 147 Abs. 4 StPO verloren, weil sie insoweit keine Verletzung ihres Teilnahmerechtes geltend machen kann. Angesichts dieser schwer wiegenden prozessualen Konsequenzen ist an die gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen einer Verfahrenstrennung ein strenger Massstab anzulegen.» (E.10.3). Im vorliegenden Fall bejahte das Bundesgericht die Verletzung von Art. 29 StPO (E.10.5)

November 1, 2023 1:12 pm

Cannabis ist je nach Verwendungszweck in unterschiedlichen Gesetzen geregelt. Ein Bericht schafft dazu eine Übersicht und zeigt auf, wo Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat empfiehlt, an einer differenzierten Regelung je nach Verwendungszweck festzuhalten. Gleichzeitig zeigt er auf, wie Cannabis zu rekreativen Zwecken neu geregelt werden könnte. Eine Neuregelung sollte den Gesundheitsschutz ins Zentrum stellen. Der Bundesrat hat den Bericht an seiner Sitzung vom 1. November 2023 verabschiedet.