Urteil des Bundesgerichts im Fall Pierre Maudet
Das Bundesgericht heisst im Urteil 6B_220/2022 vom 31. Oktober 2022 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Genf im Fall Pierre Maudet teilweise gut, hebt den angefochtenen Entscheid auf und weist die Sache zurück ans Kantonsgericht. In Bezug auf die Reise nach Abu Dhabi hebt es die Freisprüche von Pierre Maudet und Patrick Baud-Lavigne vom Vorwurf der Vorteilsannahme und von Magid Khoury und Antoine Daher vom Vorwurf der Vorteilsgewährung auf. Dagegen bestätigt es die Freisprüche der Betroffenen in Bezug auf die Finanzierung einer Umfrage.
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