Neuer Tatbestand Nachstellung (Stalking) von Art. 181b StGB
Wer einer Person nachstellt, muss ab dem 1. Januar 2026 mit einer Freiheitsstrafe oder einer Geldstrafe rechnen. An seiner Sitzung vom 19. November 2025 hat der Bundesrat beschlossen, die entsprechende Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) auf den 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen. Der neue Tatbestand lautet Nachstellung ist in Art. 181b StGB wie folgt stipuliert: Wer jemanden beharrlich verfolgt, belästigt oder bedroht und ihn dadurch auf unzumutbare Weise in seiner Lebensgestaltungsfreiheit beschränkt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.