Jetzt anmelden: Fortbildung Neues Sexualstrafrecht x Widder Hotel 2024 vom 28. Mai 2024
Das neue Sexualstrafrecht tritt auf den 1. Juli 2024 in Kraft. Im Zentrum der Gesetzesänderung steht die Ausdehnung der geltenden Tatbestände der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung. Gemäss geltendem Recht liegt eine Vergewaltigung oder eine sexuelle Nötigung erst dann vor, wenn das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt wird, das heisst, wenn der Täter es bedroht oder Gewalt ausübt. Künftig ist diese Voraussetzung nicht mehr notwendig. Überdies erfasst der Tatbestand der Vergewaltigung nicht mehr nur den Beischlaf, sondern auch beischlafsähnliche Handlungen und ist neu geschlechtsneutral formuliert. Schliesslich wird auch das Stealthing in das neue Sexualstrafrecht aufgenommen. An unserer Fortbildungsveranstaltung wird das Thema sowohl wissenschaftlich als auch praxisorientiert behandelt aus den jeweiligen Perspektiven der Rechtslehre, der Staatsanwaltschaft und der Strafverteidigung. Datum: Dienstag, den 28. Mai 2024 Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich Dauer: 15:30 Uhr bis ca. 19:30 Uhr Diese Fachveranstaltung vergibt 4 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).
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