Das Bundesgericht heisst im Urteil 1C_537/2021 vom 13. März 2023 eine Beschwerde gegen das partielle Bettelverbot des Kantons Basel-Stadt teilweise gut. Das Bettelverbot in öffentlichen Parks hebt es als unverhältnismässig auf. Die übrigen Bestimmungen können grundrechtskonform angewendet werden; gegenüber passiv bettelnden Menschen darf eine Busse nur verhängt werden, wenn vorangehende mildere Massnahmen erfolglos geblieben sind.
Landesverweisung in beliebiges Drittland ohne Klärung des Aufenthaltsrechts unzulässig
Das Bundesgericht hebt im Urteil 6B_627/2022 vom 6. März 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) die Landesverweisung eines Mannes tibetischer Ethnie auf. Die vom Waadtländer Kantonsgericht angeordnete Landesverweisung in ein «Drittland mit Ausnahme der Volksrepublik China» ist bundesrechtswidrig, da ungeklärt ist, ob der Betroffene von einem Drittland überhaupt aufgenommen würde.
Im Urteil 6B_1420/2022 vom 10. März 2023 aus dem Kanton Basel-Stadt ging es u.a. um den Anspruch auf Haftentschädigung für rechtswidrige Zwangsmassnahmen. Das Bundesgericht macht sehr ausführliche allgemeingültige Ausführungen zum Thema (E.2.3.1, E.2.3.2., E.2.3.3). Im vorliegenden Fall entscheidet das Bundesgericht wie folgt: «Indem die Vorinstanz dem Beschwerdeführer zu Unrecht eine Entschädigung verweigert und dies damit begründet, das vorübergehende Fehlen eines gültigen Hafttitels und die damit verbundene formelle Rechtswidrigkeit sei unter den vorliegenden Umständen stark zu relativieren und überdies habe die formelle Rechtswidrigkeit der angeordneten Sicherheitshaft in casu keine schwerwiegenden Auswirkungen auf den Beschwerdeführer gehabt, verletzt sie Bundesrecht. Die Vorinstanz hat den an den Beschwerdeführer auszurichtenden Anspruch festzusetzen.» (E.2.4)
Keine Entsiegelung und Durchsuchung von privaten Aufzeichnungen
Im Urteil 1B_332/2022 vom 2. Februar 2023 aus dem Kanton Zürich entschied das Bundesgericht, dass die Entsiegelung und Durchsuchung von in einem Hotelzimmer sichergestellten privaten Aufzeichnungen in diesem Fall nicht zulässig sei (betroffen war eine nicht beschuldigte Person und ein Fall des Nebenstrafrechts). Das Bundesgericht hat die Unterscheidung nach den Eigentumsverhältnissen zwischen «privaten» und «geschäftlichen» Datenträgern bzw. Unterlagen weder als lebensfremd noch als sachwidrig angesehen (E.2.2). Das Bundesgericht erklärte allgemein Folgendes: «Die Durchsuchung von Aufzeichnungen nach Art. 246 StPO ist als strafprozessuale Zwangsmassnahme nur zulässig, wenn sie verhältnismässig ist. Erforderlich ist insbesondere, dass die damit angestrebten Ziele nicht durch mildere Massnahmen erreicht werden können (Art. 197 Abs. 1 lit. c StPO); zudem muss die Bedeutung der Straftat die Massnahme rechtfertigen (Art. 197 Abs. 1 lit. d StPO). Zwangsmassnahmen, die in die Grundrechte nicht beschuldigter Personen eingreifen, sind besonders zurückhaltend einzusetzen (Art. 197 Abs. 2 StPO).» (E.2.1 a.E.).
Freispruch von Polizist nach mehrfacher Schussabgabe
Im Urteil 6B_1301/2021 vom 9. März 2023 aus dem Kanton Zürich behandelte das Bundesgericht einen Fall eines Polizisten nach mehrfacher Schussabgabe auf einen Verdächtigen. Rechtlich bzw. methodisch ist das Urteil 6B_1301/2021 vom 9. März 2023 sehr interessant, weil es im Detail auf die Unterscheidung des Grundsatzes von «in dubio pro reo» als einerseits Beweiswürdigungsregel, mit beschränkter Kognition des Bundesgerichts, und andererseits als Beweislastregel, mit freier Kognition des Bundesgerichts, eingeht (E.2.3.2). Im Ergebnis bestätigt das Bundesgericht den Freispruch des Polizisten durch das Obergericht des Kantons Zürich wegen entschuldigender Notwehr (Art. 15 StGB).
Im Urteil 6B_63/2023 vom 10. März 2023 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit einer Einsprache gegen einen SVG-Strafbefehl und dem unentschuldigten Nichterscheinen des Beschuldigten bei der Berufungsverhandlung. Das Bundesgericht erklärte, dass es der Verteidigung obliegt, das Nichterscheinen zu begründen um die Anwendung der Rückzugsfiktion der Einsprache allenfalls zu verhindern: «Erscheint nur die Verteidigung zur Verhandlung, darf diese an der Verhandlung dennoch teilnehmen und insbesondere darlegen, weshalb die Rückzugsfiktion von Art. 356 Abs. 4 StPO trotz Abwesenheit der beschuldigten Person nicht zum Tragen kommen soll. Die Verteidigung ist an der Verhandlung daher insbesondere zu den Gründen für die Abwesenheit anzuhören, wobei sie ein entschuldigtes Fernbleiben der beschuldigten Person geltend machen und begründen kann.» (E.1.3). Im vorliegenden Fall ist dies nicht gelungen.
Berücksichtigung von Art. 13 BV und Art. 8 EMRK bei strafrechtlicher Landesverweisung
Das Urteil 6B_1193/2021 vom 7. März 2023 des Bundesgerichts ist ein wichtiges Leiturteil zur strafrechtlichen Landesverweisung. Das Bundesgericht geht darin sehr ausführlich auf Art. 13 BV und Art. 8 EMRK und die Rechte von Kindern und Familien ein. Insbesondere das Kindeswohl bildet gemäss Bundesgericht ein wesentliches Element der Interessenabwägung. Rechnung zu tragen ist insbesondere dem grundlegenden Bedürfnis des Kindes, in möglichst engem Kontakt mit beiden Elternteilen aufwachsen zu können Die Rechtsprechung berücksichtigt insbesondere die sorge- und obhutsrechtliche Stellung des von der Landesverweisung betroffenen Elternteils (E.6.3.4). Das Urteil ist eine Muss-Lektüre bei Fällen von Eltern mit einem tatsächlich gelebten engen Verhältnis zu (vor allem kleineren) Kindern, wo ein Katalogdelikt zur Diskussion steht.
Keine Beschwerde bei Ablehnung von neuem forensisch-psychiatrischen Gutachten durch Staatsanwaltschaft
Im Urteil 1B_162/2022 vom 17. Februar 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit einer Beschwerde gegen einen Beschluss der Vorinstanz, welches kein zweites psychiatrisches Gutachten vom Beschuldigten erstellen lassen wollte. Im Zentrum des Urteils steht nicht das psychiatrische Gutachten, sondern das Verfahrensrecht. Das Bundesgericht entschied, dass die Vorinstanz die Sachurteilsvoraussetzung von Art. 394 lit. b StPO zu Recht verneint bzw. kein nicht wieder gut zu machender Rechtsnachteil vorlag und deshalb nicht auf die kantonale Beschwerde des Beschuldigten eingetreten ist (E.3.5).
Verfahrensanforderungen bei Triagierung von grossen Datenmengen im Entsiegelungsverfahren
Im Urteil 1B_551/2022 vom 17. Februar 2023 aus dem Kanton Zürich ging es ausschliesslich um prozessuale Rügen bei der Triagierung von grossen Datenmengen eines Anwalts nach Art. 248 StPO. Das Bundesgericht erläuterte zunächst die allgemeinen Voraussetzungen der Siegelung (E.3.1) sowie die Verfahrensrechte: «Nach Art. 29 BV hat jede Person in Verfahren vor Gerichts- und Verwaltungsinstanzen Anspruch auf gleiche und gerechte Behandlung sowie auf Beurteilung innert angemessener Frist (Abs. 1). Die Parteien haben ausserdem Anspruch auf rechtliches Gehör (Abs. 2). Die Strafbehörden beachten gemäss Art. 3 Abs. 2 StPO in allen Verfahrensstadien den Grundsatz von Treu und Glauben (lit. a) sowie das Gebot, alle Verfahrensbeteiligten gleich und gerecht zu behandeln und ihnen rechtliches Gehör zu gewähren (lit. c).» (E.3.2). Das Bundesgericht stützte nach eingehender Prüfung das prozessuale Vorgehen der Vorinstanz (Bezirksgericht Zürich, Zwangsmassnahmengericht) (E.3.3). Der Fall ist gerade aus anwaltlicher Sicht sehr lesenswert.
Meldeplattform www.reportonlineracism.ch für rassistische Hassrede wird weitergeführt
Nach einem Jahr hat die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) eine erste Auswertung der Meldeplattform für rassistische Hassrede im Internet www.reportonlineracism.ch vorgenommen. Insgesamt wurden 163 rassistische Inhalte gemeldet. Die gemeldeten Hasskommentare zielen am meisten auf Schwarze Menschen oder sind allgemein fremdenfeindlich. Am häufigsten wurden Hasskommentare in Kommentarspalten von Online-Medien oder auf Facebook gemeldet. Knapp ein Viertel der gemeldeten Inhalte sind strafrechtlich relevant.