Nationalrat berät Revision des Sexualstrafrechts
Anders als der Ständerat setzt der Nationalrat im revidierten Sexualstrafrecht auf die Zustimmungslösung "Nur ein Ja ist ein Ja". Neu sollen sexuelle Handlungen mit bis zu 16-jährigen Kindern unverjährbar sein statt wie bisher mit bis zu 12-Jährigen. Vergewaltiger, die ihre Opfer vorher nötigen, sollen zwingend ins Gefängnis müssen. In diesem Sinne hat der Nationalrat am Montag, den 5. Dezember 2022 nach einer rund fünfstündigen Debatte die Verschärfung des Sexualstrafrechtes in der Gesamtabstimmung mit 127 zu 58 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Gegen die Vorlage stimmten die SVP-Fraktion sowie einzelne Vertreter der Mitte. Ihnen sind die teilweise verschärften Strafen zu wenig streng. Das Geschäft geht zurück in den Ständerat.
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