Januar 12, 2023 12:13 pm

Im Urteil 6B_516/2021 vom 20. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht mit einem Fall der schweren Körperverletzung und der Verletzung der Verkehrsregeln bei einem Velorennen im Kanton Solothurn. Zur Diskussion stand die Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung, bei welcher das Bundesgericht die Grundsätze für Einstellungsverfügungen sehr gut darstellte (E.2.4.1).

Januar 12, 2023 6:23 am

Die Arbeit sämtlicher Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu bekämpfen, ist notwendig und muss verstärkt werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 verabschiedet hat. Die Voraussetzungen für solche Verbesserungen sind bereits gegeben. Im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen müssen auch Bund und Kantone ihre Aktivitäten optimal koordinieren.

Januar 10, 2023 1:08 pm

Die Staatsanwaltschaft verfügt gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 1B_614/2022, 1B_628/2022 vom 10. Januar 2023 über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Das Bundesgericht passt seine Praxis per sofort an die beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung StPO an. Dabei ändert das Bundesgericht seine Praxis aus dem BGE 137 IV 22 wie folgt: "Nach dem Gesagten erweisen sich die Beschwerden insofern als begründet, als keine gesetzliche Grundlage für die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung des Beschwerdeführers vorliegt und die Vorinstanz auf die Beschwerden nicht hätte eintreten dürfen. Die Beschwerden 1B_614/2022 und 1B_628/2022 sind daher teilweise gutzuheissen und die angefochtenen Entscheide aufzuheben." (E.3) [Neue Fassung des Artikels vom 8. Februar 2023, nach Vorliegen des begründeten schriftlichen Urteils.]

Januar 9, 2023 6:36 am

Im Urteil 1B_254/2022, 1B_260/2022, 1B_261/2022, 1B_262/2022, 1B_263/2022, 1B_265/2022, 1B_266/2022, 1B_267/2022, 1B_272/2022, 1B_279/2022 vom 14. Dezember 2022, die Verfahren wurden vor dem Bundesgericht vereinigt, befasste sich das Bundesgericht u.a. mit Ausstandsbegehren gegen Gerichtspersonen, namentlich des Strafgerichtspräsidenten Lucius Hagemann. Das Bundesgericht hiess die Beschwerden, soweit es darauf eintrat gut, hob den Entscheid der Vorinstanz auf und wies die Sache zur vollständigen Feststellung des Sachverhalts zurück. Auf Seiten der Anwälte, wir meinen hier natürlich mehrheitlich Advokaten, fällt mit Dr. Andreas Noll, Alain Joset und Dr. Christian von Wartburg die hohe Quote von Fachanwälten SAV Strafrecht auf.

Januar 6, 2023 7:34 am

Im Urteil 6B_144/2021 vom 9. Dezember 2022 aus dem Gebiet des Glücksspiels bzw. des Verwaltungsstrafrechts befasste sich das Bundesgericht mit diversen Spielen, welche in einem Lokal im Bezirk Dietikon angeboten wurden. Zum Thema «lex mitior» bestätigte das Bundesgericht hier seine Praxis wie folgt: «Habe der Gesetzgeber bei einer Gesetzesänderung jedoch gezielt eine Strafschärfung vorgesehen und altrechtliche Übertretungen bewusst zu Vergehen oder gar Verbrechen hochgestuft, wie dies bei der Einführung des Geldspielgesetzes der Fall gewesen sei, stelle die altrechtliche Busse, mit welcher eine Übertretung sanktioniert werde, unabhängig von der Strafvollzugsmodalität und der Höhe des Betrags stets die mildere Strafe als die neurechtliche Geldstrafe dar.» (E.2.4.3). Weiter äusserte sich das Bundesgericht zur, im Einzelfall kniffligen, Frage, ob ein bestimmtes Gerät als Glücksspielautomat im Sinne des Spielbankengesetzes zu qualifizieren sei, was von verschiedenen Umständen und deren Gewichtung abhänge. Der Entscheid könne unter Umständen schwierig sein. (E.3.3.2). Dazu kamen noch Ausführungen zum Legalitätsprinzip sowie zur Strafmessung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der ESBK vollumfänglich ab (E.5), sie wurde der Beschwerdegegnerin nicht einmal zur Vernehmlassung zugestellt.

Januar 4, 2023 1:15 pm

Im Urteil 6B_324/2022 vom 16. Dezember 2022, einer Laienbeschwerde an das Bundesgericht, ging es einerseits um das Thema Rückzugsfiktion bezüglich der Einsprache gegen einen Strafbefehl durch Desinteresse am Verfahren, stipuliert durch das Nichterscheinen an der Hauptverhandlung. Andererseits stand die Rechtmässigkeit der Maskentragepflicht während den Covid-19-Massnahmen und die Möglichkeit des Dispenses davon vor der Berner Gerichten zur Diskussion. Aufgrund einer bei Laienbeschwerden «üblichen wohlwollenden Betrachtungsweise» des Bundesgerichts trat es zu weiten Teilen auf die Laienbeschwerde ein. Als Zugabe präsentierte das Bundesgericht nebenbei noch zwei andere «gerichtsnotorische» Fälle aus dem Kanton Bern.

Januar 3, 2023 12:57 pm

Das Catcalling gerät zunehmend in den Fokus. Darunter versteht man anzügliches Rufen, Reden, Pfeifen oder sonstige Laute im öffentlichen Raum. Das Catcalling ist derzeit in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt, auch nicht im Strafrecht. Einzelne Stimmen stellen die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung vom Catcalling, allenfalls auch durch einen eigenen Straftatbestand, in den Raum.

Dezember 30, 2022 5:15 pm

Im Urteil 6B_310/2022, 6B_311/2022 vom 8. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht mit einer gewalttätigen Auseinandersetzung in der Raucherlounge eines Zürcher Clubs. Dabei fand ein Messerangriff statt. Es stellte sich auch das Thema der Notwehr. In diesem Urteil gab das Bundesgericht einen schönen, allgemeinen Überblick über die Notwehr (Art. 15 und Art. 16 StGB) und deren Grenzen (E.5.3). Den Fall wies es zu näheren Sachverhaltsabklärungen an das Obergericht Zürich zurück.

Dezember 30, 2022 5:24 am

Im Urteil 6B_1399/2021 vom 7. Dezember 2022 stellte das Bundesgericht eine Verletzung des Beschleunigungsgebots durch das Obergericht Zürich fest. Die Berufungsverhandlung fand am 15. Januar 2021 statt. Das schriftlich begründete Berufungsurteil datiert vom 27. Oktober 2021. Damit hat das Obergericht Zürich gemäss dem Bundesgericht die von Art. 84 Abs. 4 StPO, welche als Ordnungsvorschrift angesehen wird, vorgesehene Frist klar überschritten. Aus dieser Überschreitung kann jedoch nicht automatisch auf eine Verletzung des Beschleunigungsgebots gefolgert werden. In der Vergangenheit hat das Bundesgericht dies etwa bejaht, wenn für die Urteilsbegründung ohne Vorliegen besonderer Umstände 13, zwölf, elf, acht oder mehr als sechs Monate benötigt Mit Blick auf diese Rechtsprechung und den durch das Obergericht Zürich zu beurteilenden Fragen ging das Bundesgericht hier von einer Verletzung des Beschleunigungsgebots aus (E.4.3).