Im Urteil 6B_78/2021 vom 23. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht mit einem Wirtschaftsstraffall aus dem Kanton St. Gallen. Wir betrachten hier lediglich die Ausführungen zur echten Konkurrenz im Sinne von Art. 49 Abs. 1 StGB von Art. 46 Abs. 1 lit. a BankG und Art. 146 StGB (E.6.4).
Verhältnismässigkeitsprinzip bei DNA-Profilen
Urteil 1B_210/2022 vom 13. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht in einem Fall aus Basel-Landschaft mit den Voraussetzungen an die Erstellung von DNA-Profilen. Nach ausführlichen allgemeinen Ausführungen zum DNA-Profil (E.2) sowie zum Verhältnismässigkeitsprinzip (E.4.1) verneinte das Bundesgericht im zu beurteilenden Fall die Verhältnismässigkeit (E.4.4) und hiess die Beschwerde gut (E.5).
Das Bundesgericht hat die Schaffung einer zweiten strafrechtlichen Abteilung auf den 1. Juli 2023 beschlossen. Das Gericht führt damit seine interne Reorganisation weiter, die es nach dem Scheitern der Revision des Bundesgerichtsgesetzes 2020 eingeleitet hatte.
Kein Vorliegen von Kollusionsgefahr
Im Urteil 1B_15/2023 vom 24. Januar 2023 befasste sich das Bundesgericht im einem Basler Fall wo es um den Tatbestand des Angriffs geht, mit dem besonderen Haftgrund der Kollusionsgefahr. Dazu führte es aus: «Entscheidend für die Bejahung des Haftgrunds der Kollusionsgefahr ist nach der erwähnten Rechtsprechung, ob konkrete Indizien dafür bestehen, dass der Beschwerdeführer die Staatsanwaltschaft bei seiner Freilassung an der ungestörten Ermittlung der materiellen Wahrheit hindern würde.» (E.3.4). Das Bundesgericht verneinte im vorliegenden Fall – was aus der Sicht der Strafverteidigung sehr erfreulich ist – das Vorliegen der Kollusionsgefahr. Das Urteil 1B_15/2023 vom 24. Januar 2023 sollte also von den Strafverteidigerinnen und Strafverteidigern gerne und oft zitiert werden.
Rechtliches Gehör im Entsiegelungsverfahren
Im Urteil 1B_284/2022 vom 16. Dezember 2022 geht es um die Frage der Siegelung von einem Mobiltelefon und einer Videokamera in der Voruntersuchung bezüglich des Vorwurfs der Schändung und der Verletzung des Geheim- oder Privatbereichs durch einen Arzt. Vor Bundesgericht ging um das Thema der Siegelung, genauer um die Anforderungen an ein Siegelungsbegehren (E.4.3 f.) sowie die Gewährung des rechtlichen Gehörs im Entsiegelungsverfahren (E.4.6).
Strafbarkeit des Geschäftsherren nach Art. 6 Abs. 2 VStrR
Das Urteil 6B_444/2021 vom 9. Dezember 2022 behandelte einen Zuger Fall aus dem Verwaltungsstrafrecht (VStrR). Es ging dabei um Widerhandlungen gegen das UWG. Im Vordergrund stehen Ausführungen des Bundesgerichts zum VStrR, namentlich zu Art. 6 Abs. 2 VStrR: «Nach Art. 6 Abs. 2 VStrR ist für die Strafbarkeit des Geschäftsherrn allein entscheidend, ob eine Widerhandlung, mithin objektiv eine Straftat vorliegt […]. Die Bestrafung des Geschäftsherrn tritt neben eine allfällige Bestrafung der Person, die die Widerhandlung selbst verübt hat […].» (E.5.2).
Anforderungen an Siegelungsbegehren
Im Urteil 1B_303/2022 vom 19. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht in einem Luzerner Fall mit dem Thema der Siegelung von elektronischen Geräten durch mitbetroffene dritte Personen. Die Beschwerde endete mit einer Rückweisung an die Vorinstanz. Das Bundesgericht fasst in diesem Urteil lehrbuchartig seine Praxis zu den Anforderungen an die Begründung der Siegelung zusammen (E.2.3 ff.).
Der Jahresbericht 2022 des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Zürich (IRM-UZH) ist gerade erschienen. Dieser ist für Strafverteidiger von grossem Interesse. Schauen wir uns die Highlights 2022 an, wobei das Thema Forensic Nursing im Vordergrund steht.
Im Urteil 6B_1092/2022 vom 9. Januar 2023 befasste sich das Bundesgericht in einem Fall des Raufhandels aus dem Kanton Aargau mit verschiedenen Fragestellungen. Wir schauen uns hier den Anklagegrundsatz und das Konfrontationsrecht an, wozu sich das Bundesgericht ausführlich in praktisch lehrbuchartiger Art und Weise äussert.
Sicherheit und Betrieb in den Bundesasylzentren: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zu Gesetzesänderungen
Der Bundesrat will transparente und umfassende Regelungen zum Betrieb und zur Gewährleistung der Sicherheit von Asylsuchenden und Mitarbeitenden in den Bundesasylzentren schaffen. Er hat an seiner Sitzung vom 25. Januar 2023 die Vernehmlassung zu einer Änderung des Asylgesetzes eröffnet. Dabei stützt er sich insbesondere auf Empfehlungen von Alt Bundesrichter Niklaus Oberholzer, der die Sicherheit in den Zentren untersucht hatte.
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