Im sehr lesenswerten Urteil 1B_268/2023 vom 12. Juni 2023 aus dem Kanton Zürich ging es um die notwendige Zeit zur Stellungnahme der Verteidigung in Haftfällen vor dem Zwangsmassnahmengericht sowie um die Frage der Pflicht zur Führung von digitalen Haftakten. Das Bundesgericht u.a. wie folgt Stellung: «[Es] besteht – auch im Haftverfahren – grundsätzlich kein Anspruch auf eine digitale Aktenführung durch die Strafbehörden bzw. auf elektronische Übermittlung der Verfahrensakten. Der Beschwerdeführer bringt indessen zu Recht vor, die ohnehin bereits knapp bemessene Frist zur Stellungnahme von nicht einmal sieben Stunden sei durch die Vorgabe, die hierfür notwendige Akteneinsicht am Ort des Gerichts vorzunehmen, faktisch weiter verkürzt und sein entsprechendes Recht daher im Ergebnis erschwert worden.» (E.3.4.2). Das Bundesgericht vermied es aber «abschliessend Stellung zu nehmen», da der Verteidiger aus dem Kanton Aargau kein Fristerstreckungsgesuch gestellt hatte, welches vom Bundesgericht hypothetisch als aussichtsreich beurteilt wurde (E.3.4.3). Mit dem Projekt Justitia 4.0 dürfte sich dieses Thema aber in diesem Jahrzehnt wohl erledigen.
Staatsanwaltschaft vergisst Antrag auf Sicherheitshaft
Im Urteil 1B_250/2023 vom 8. Juni 2023 aus dem Kanton Zürich hatte sich das Bundesgericht mit der Situation zu befassen, dass die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich in einer Strafuntersuchung vergessen hatte, bei der Anklage den Antrag auf Sicherheitshaft zu stellen. Das Bundesgericht äusserte sich dazu wie folgt: «Der Argumentation des Beschwerdeführers kann nicht gefolgt werden. Ihm ist zwar zuzustimmen, dass die Verfahrensleitung mit Anklageerhebung auf das Bezirksgericht Zürich übergegangen und damit zumindest fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft nach dem 1. März 2023 noch dazu befugt war, beim Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft zu beantragen, um ihr Versäumnis nachzuholen. Nach der verbindlichen Feststellung des Sachverhalts der Vorinstanz (vgl. E. 2 hiervor) beantragte die Staatsanwaltschaft die Anordnung der Sicherheitshaft jedoch "auf Bitte des Sachgerichts hin" bzw. "im Einvernehmen mit" diesem. Der Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft wurde demnach sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Bezirksgericht unterstützt. Damit kann offenbleiben, welche der beiden Behörden am 6. März 2023 für die Stellung des Antrages zuständig war bzw. ob für die Festlegung der Zuständigkeit hierfür an die vorbestehende Untersuchungshaft oder an die Verfahrensleitung anzuknüpfen ist; bei dieser besonderen Sachlage erscheint es jedenfalls vertretbar, dass die Vorinstanz den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, auf den Antrag einzutreten, geschützt hat.» (E.3.4)
Tätigkeitsbericht 2022 der Eidgenössischen Spielbankenkommission: Markanter Anstieg der gesperrten Online-Spielangebote
Die Eidgenössische Spielbankenkommission ESBK zeigt in ihrem Tätigkeitsbericht 2022 auf, dass die gesperrten Online-Spielangebote markant angestiegen sind. Als zuständige Behörde für die Veranlagung der Spielbankenabgaben konnte die ESBK zudem letztes Jahr 352 Millionen Franken der AHV zuwenden. Der Bundesrat nahm an seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 den Tätigkeitsbericht zur Kenntnis.
EDÖB: Untersuchung gegen fedpol und BAZG
EDÖB eröffnet Untersuchung gegen die Bundesämter für Polizei und für Zoll und Grenzsicherheit wegen Anzeichen auf potenziell schwere Verstösse gegen die Datenschutzvorschriften.
Im Urteil 1B_203/2023 vom 8. Juni 2023 aus dem Kanton-Basel Stadt, wo es um den Tod eines Kindes bei der Geburt und das ärztliche Verschulden geht, äusserte sich das Bundesgericht zur Frage, welche Dokumente dem Sachverständigen zu übergeben sind. Dabei obliegt der Verfahrensleitung ein «grosser Ermessensspielraum»: «Es obliegt somit der Verfahrensleitung, der sachverständigen Person die für die Erstellung des Gutachtens erforderlichen Unterlagen und Informationen zu übermitteln und die Verfahrensakten hierzu entsprechend zu triagieren. Sie verfügt dabei über einen grossen Ermessensspielraum.» (E.3.3)
Abgrenzung von polizeilicher und strafprozessualer Tätigkeit
Im sehr lesenswerten Urteil 6B_194/2022 vom 12. Mai 2023 aus dem Kanton Luzern ging es um eine Kontrolle des Veterinärdienstes des Kantons Luzern wegen Kaninchen- und Hundehaltung. Zur Diskussion stand vor Bundesgericht die Frage ob es sich dabei um einer polizeiliche oder um eine strafprozessuale Massnahme handelte. Das Bundesgericht äusserte sich in diesem Fall eingehend zur «fliessend verlaufenden» Abgrenzung von polizeilicher und strafprozessualer Tätigkeit (E.2.5.2 ff.), u.a. wie folgt: «Die Grenze zwischen polizeirechtlicher und strafprozessualer Tätigkeit verläuft in der Praxis fliessend, und eine klare Trennung ist nicht immer möglich. Das entscheidende Abgrenzungskriterium für die Anwendbarkeit der StPO ist der strafprozessuale Anfangsverdacht […]. Übt die Polizei im Rahmen ihrer vom Gesetzgeber zugewiesenen Kernaufgaben zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor dem Vorliegen eines konkreten Tatverdachts und ohne Auftrag seitens der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts Tätigkeiten im Bereich der Verbrechensverhütung aus, handelt es sich dabei um sog. polizeiliche Vorermittlungen. Diese sind unterhalb der Schwelle des strafprozessualen Tatverdachts durchaus möglich […]. Solche polizeiliche Vorermittlungen werden nicht von den Bestimmungen der StPO zum Vorverfahren nach Art. 299 ff. StPO erfasst, sondern unterstehen dem kantonalen Polizeirecht […]. Ergibt sich aus dieser oder einer anderen allgemeinen Polizeitätigkeit ein Tatverdacht gegen eine bekannte oder unbekannte Täterschaft, richtet sich anschliessend die polizeiliche Tätigkeit nach der StPO und sie ermittelt nach Art. 306 ff. StPO.» (E.2.5.2).
Bundesrat setzt DNA-Gesetz auf 1. August 2023 in Kraft und ermöglicht zusätzliche Ermittlungsansätze
Das revidierte DNA-Profil-Gesetz, das unter anderem den Einsatz der DNA-Phänotypisierung, den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug und neue Löschbestimmungen regelt, tritt am 1. August 2023 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 beschlossen. Gleichzeitig treten die dafür notwendigen Verordnungsanpassungen in Kraft, die von einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern von Bund und Kantonen ausgearbeitet wurden.
Konsequente Korruptionsprävention bei Rüstungsbeschaffungen
An seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 hat der Bundesrat die Berichte in Erfüllung der Postulate Seiler Graf «Korruptionsrisiken bei der Beschaffung von Rüstungsgütern minimieren» (21.3245) und «Risiken bei der Beschaffung hochspezialisierter Produkte minimieren» (21.3246) gutgeheissen. In seinen Berichten hält der Bundesrat fest, dass das Bundesamt für Rüstung armasuisse die Bestimmungen des Bundes und des VBS konsequent umsetzt und darüber hinaus weitere Massnahmen getroffen hat, um Korruptionsrisiken zu minimieren. Auch gegen Interessenkonflikte, wenn hohe Kader in die Rüstungsbranche wechseln, ist armasuisse gut aufgestellt. Von Bedeutung war dabei auch ein Expertenbericht von Kellerhals Carrad.
Das Parlament hat im September 2022 das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG) verabschiedet, welches Alterskennzeichnungen und Alterskontrollen für Filme und Videospiele schweizweit einheitlich regelt. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Juni 2023 die dazugehörige Verordnung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis zum 6. Oktober 2023.
Neue Zweite strafrechtliche Abteilung am Bundesgericht ab 1. Juli 2023 und Besetzung der strafrechtlichen Abteilungen
Das Plenum des Bundesgerichts hat diese Woche Herrn Bundesrichter Bernard Abrecht zum Präsidenten der neuen Zweiten strafrechtlichen Abteilung gewählt, die am 1. Juli 2023 ihre Tätigkeit aufnehmen wird. Die im vergangenen März neu gewählten Bundesrichter Herr Yann-Eric Hofmann und Herr Jean Métral werden der Zweiten strafrechtlichen Abteilung, beziehungsweise der Vierten öffentlich-rechtlichen Abteilung zugeteilt. Herr Bundesrichter Bernard Abrecht, bisher Mitglied der Vierten öffentlich-rechtlichen Abteilung, wird ab dem 1. Juli 2023 das Präsidium der neuen Zweiten strafrechtlichen Abteilung übernehmen.
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