August 22, 2023 12:07 pm

Im Urteil 7B_331/2023 vom 7. August 2023 aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit dem besonderen Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einem Fall, wo es u.a. um «Stalking» ging. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Wird indessen wie vorliegend ein spezifisches Opfer - trotz des Vorliegens einer Fernhalteverfügung und mehrfachen Wechsels des Wohnorts - über Monate hinweg unter anderem mit dem Tode bedroht und dabei auch physisch angegangen, ist dieses Verhalten durchaus geeignet, die Sicherheitslage dieses Opfers erheblich zu beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass "Stalking" bei der betroffenen Person zu einer chronischen Stresssituation und allenfalls gar psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen (insb. posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen oder generalisierten Angststörungen) führen kann». (E.3.3.2).

August 21, 2023 5:57 am

Im Urteil 6B_1298/2022 vom 10. Juli 2023 des Bundesgerichts aus dem Kanton Aargau (zur amtl. Publ. vorgesehen) ging es um den Vorwurf des Amtsmissbrauchs durch einen Mitarbeiter einer JVA gegenüber einem Gefangenen. Die Strafverfolgungsbehörden hatten durch strafprozessuale Zwangsmassnahmen (Art. 196 ff. StPO) und nicht durch die Bestreitung des Weges der nationalen Rechtshilfe (Art. 43 ff. StPO) ein Video des Vorfalls aus der JVA beschafft. Das Bundesgericht setzte sich eingehend den Zwangsmassnahmen und der nationalen Rechtshilfe auseinander und erklärte u.a. Folgendes: «Die Regeln über die Rechtshilfe gehen den Bestimmungen über die Beschlagnahme und Herausgabe als leges speciales vor, sodass gegenüber einer grundsätzlich zur Rechtshilfe verpflichteten Behörde weder eine Beschlagnahme durchgeführt, noch eine Editionsaufforderung erlassen werden kann.» (E.1.3.2). Das Bundesgericht sprach sich im vorliegenden Fall dann aber für eine Verwertbarkeit der rechtswidrig erlangten Beweise nach Art. 141 Abs. 2 StPO aus.

August 18, 2023 1:19 pm

Im Urteil 6B_1186/2022, 6B_1193/2022 des Bundesgerichts vom 12. Juli 2023 aus dem Kanton Zürich (zur amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht ausführlich mit der Strafzumessung bei MWST-Delikten. Darin äussert sich das Bundesgericht u.a. wie folgt: «Dem Gesetzgeber war es ein Anliegen, unter neuem Recht bei der Berechnung der Mehrwertsteuerbusse vermehrt auch den finanziellen Verhältnissen der beschuldigten Person Rechnung zu tragen. Damit wollte er insbesondere sicherstellen, dass ohne Abklärung der Vermögens- und Einkommensverhältnisse, des Grundbedarfs sowie allfälliger Familien- und Unterstützungspflichten keine die wirtschaftliche Existenzgrundlage bedrohende Mehrwertsteuerbusse ausgesprochen wird bzw. die Mehrwertsteuerbusse auch in dieser Hinsicht verhältnismässig ist, was er mit dem Verweis in Art. 97 Abs. 1 MWSTG auf Art. 34 Abs. 2 StGB zum Ausdruck brachte. Gesetzgeberisches Ziel war es demgegenüber nicht, dass die Bussen neurechtlich automatisch tiefer auszufallen haben (BISCHOF, a.a.O., S. 495) und finanziell leistungsstarke Straftäter künftig milder zu bestrafen sind.» (E.10.3.2).

August 16, 2023 9:43 am

An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat das erste Paket der beschlossenen Anpassungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) in Kraft gesetzt. Dies sind unter anderen die Sanktionierung von Raserdelikten, Anpassungen beim Entzug des Führerausweises auf Probe sowie Erleichterungen für Blaulichtorganisationen. Die Änderungen treten am 1. Oktober 2023 in Kraft.

August 12, 2023 1:39 pm

Im Urteil 6B_225/2023 vom 7. Juli 2023 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit der strafrechtlichen Landesverweisung und der Ausschreibung der Landesverweisung im SIS einer türkischen Staatsangehörigen. Das Urteil ist einerseits eine umfassende Darstellung der aktuellen Praxis des Bundesgerichts zur Härtefallprüfung, auch unter Einbezug von Art. 8 EMRK und von Art. 3 EMKR. Andererseits urteilt das Bundesgericht hier zugunsten der Berufungsklägerin, dass vor der Anordnung der Ausschreibung der Landesverweisung im SIS der beschuldigten Person das rechtliche Gehör gewährt werden muss: «Wie von der Beschwerdeführerin zu Recht vorgebracht, kommt die verwaltungsrechtliche Rechtsprechung, wonach die betroffene Person auf eine im Rechtsmittelverfahren drohende Verschlechterung hinzuweisen ist, auch im Strafrecht zur Anwendung, wenn zum Beispiel eine reformatio in peius ausnahmsweise zulässig ist. Die von der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung entwickelte Hinweispflicht ist direkter Ausfluss des verfassungsmässigen Anspruchs auf rechtliches Gehör gemäss Art. 29 Abs. 2.» (E.1.6.2).

August 7, 2023 8:11 am

Im Urteil 7B_197/2023 vom 14. Juli 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit den Anforderungen an ein psychiatrisches Gutachten im Sinne von Art. 56 Abs. 3 StGB: «Zusammenfassend liegt kein psychiatrisches Gutachten im Sinne von Art. 56 Abs. 3 StGB vor, welches sich zur Eignung einer stationären therapeutischen Massnahme nach Art. 59 StGB zur Verbesserung der Legalprognose des Beschwerdeführers äussert. Folglich bleibt die Frage, ob durch eine solche Massnahme über die Dauer von fünf Jahren die Gefahr weiterer mit der psychischen Störung des Beschwerdeführers in Zusammenhang stehender Straftaten deutlich verringern lässt (Art. 59 Abs. 1 lit. b StGB), unbeantwortet. Bei dieser Sachlage hat die Vorinstanz ein ergänzendes Gutachten zu dieser Frage einzuholen. Die Vorinstanz wird nach Eingang des Gutachtens unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen darüber entscheiden müssen, ob eine stationäre therapeutische Massnahme nach Art. 59 StGB zur Verbesserung der Legalprognose des Beschwerdeführers geeignet, erforderlich und verhältnismässig i.e.S. ist.» (E.4.3.4)

August 4, 2023 1:41 pm

Im Urteil 6B_337/2022 vom 12. Juli 2023 aus dem Kanton Luzern (zur amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht ging es um eine Verbindungsbusse, welche zu einer bedingten Geldstrafe ausgesprochen wurde. Das Bundesgericht erklärte in grundsätzlicher Art und weise Folgendes: «Eine bedingte Strafe kann mit einer Busse (Art. 106 StGB) verbunden werden (Art. 42 Abs. 4 StGB). Die Verbindungsbusse soll gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung in Betracht kommen, wenn trotz Gewährung des bedingten Vollzugs einer Geld- oder Freiheitsstrafe in gewissen Fällen mit der Auferlegung einer zu bezahlenden Busse ein spürbarer Denkzettel verpasst werden soll. Die Strafenkombination dient hier spezialpräventiven Zwecken. […]. Um dem akzessorischen Charakter der Verbindungsbusse gerecht zu werden, hat das Bundesgericht die Obergrenze grundsätzlich auf einen Fünftel bzw. 20 % festgelegt […]» (E.1.3.1). Das Bundesgericht präzisiert im vorliegenden Urteil seine Praxis wie folgt: «In Präzisierung dieser Rechtsprechung ist festzuhalten, dass die Verbindungsbusse i.S.v. Art. 42 Abs. 4 StGB höchstens einen Fünftel bzw. 20 % der in der Summe schuldangemessenen Sanktion – bestehend aus einer bedingt ausgesprochenen Hauptstrafe kombiniert mit einer Verbindungsbusse – betragen darf.» (E.1.3.2).

August 4, 2023 12:47 pm

Im Urteil 7B_91/2022 vom 11. Juli 2023 befasste sich das Bundesgericht mit dem Thema der Mehrfachvertretung bzw. Doppelvertretung von zwei Brüdern in einem Strafverfahren durch einen Anwalt. Gemäss dem Bundesgericht ist dies nicht zulässig, denn eine Mehrfachvertretung ist nur in wenigen Ausnahmefällen denkbar: «Nach der Rechtsprechung ist eine Mehrfachverteidigung von verschiedenen beschuldigten Personen nur dann zulässig, wenn die mitbeschuldigten Personen durchwegs identische und widerspruchsfreie Sachverhaltsdarstellungen geben und ihre Prozessinteressen nach den konkreten Umständen nicht divergieren (Urteile 1B_457/2021 vom 28. Oktober 2021 E. 2.1; 1B_611/2012 vom 29. Januar 2013 E. 2.2).  Davon kann vorliegend keine Rede sein.» (E.4.4). Der Anwalt der beiden Brüder muss auch beide Mandate niederlegen, dazu das Bundesgericht: «Angesichts des festgestellten Interessenkonflikts und des Umstands, dass der Rechtsvertreter der Beschwerdeführer letztere bereits im Rahmen des erstinstanzlichen Verfahrens gemeinsam verteidigt hatte, ist eine Niederlegung beider Mandate sodann die einzige Möglichkeit zur Wahrung seiner Berufspflichten gemäss Art. 12 lit. c BGFA. Eine Weiterführung von (bloss) einem der Mandate, wie die Beschwerdeführer dies eventualiter beantragen, ist offensichtlich unzulässig.» (E.4.5).

August 4, 2023 4:23 am

Im Urteil 6B_1279/2022 vom 14. Juli 2023 aus dem Kanton Zürich hatte das Bundesgericht den Fall einer versuchten telefonischen Berufungsanmeldung bei der Gerichtschreiberin zu beurteilen. Die Gerichtsschreiberin machte den Beschwerdeführer auf die Unzulässigkeit der telefonischen Berufungsanmeldung aufmerksam. Das Bundesgericht stützte die Unzulässige Berufungsanmeldung wie folgt: «Die Vorinstanz ging bundesrechtskonform vor, indem sie mangels zulässiger Berufungsanmeldung nicht auf die Berufung des Beschwerdeführers eingetreten ist.» (E.2.3).

August 3, 2023 6:01 am

Im Urteil 7B_188/2023 vom 24. Juli 2023 aus dem Kanton Zürich befasst sich das Bundesgericht erneut mit dem Fall Brian. Kern des sehr lesenswerten Urteils ist die Prüfung des besonderen Haftgrundes der Wiederholungsgefahr bei der Sicherheitshaft von Brian. Dabei steht ein Fokalgutachten im Zentrum. Das Bundesgericht erklärt zwar, nach eingehenden Ausführungen, Folgendes: «Zusammenfassend ist die streitige Sicherheitshaft mit Art. 221 Abs. 1 StPO und Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK vereinbar.» (E.10.4.5) Es ist aber eine Bejahung mit anschliessenden unmittelbaren «Bemerkungen», welche als durchaus als Kritik des Bundesgerichts an den Zuständen im Fall Brian gewertet werden können: Erstens: Die zeitlichen Umstände des vorliegenden Falls werfen gewisse Fragen auf. Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung der vorliegenden Strafuntersuchung derart lange zuwartete und die Haft gerade einmal drei Tage vor der geplanten Haftentlassung im vorausgehenden Verfahren 2017/6670 erneuern liess (E.10.5.1). Zweitens: Sollte sich in diesem Verfahren bei umfassender Prüfung herausstellen, dass das Gutachten wegen Befangenheit des Experten an einem formellen Mangel leidet, bedarf die Haft einer erneuten sowie raschen Überprüfung. Der vorinstanzliche Beschwerdeentscheid betreffend den Gutachtensauftrag muss daher zeitnah erfolgen (E.10.5.2). Drittens: Im Hinblick auf allfällige künftige Haftprüfungsverfahren hebt das Bundesgericht hervor, dass die Führungsberichte des Gefängnisses Zürich ein erfreuliches Bild von Brian zeichnen (E.10.5.3).