Haft
September 18, 2023 5:12 am

Im Urteil 7B_475/2023 vom 6. September 2023 aus dem Kanton Zürich ging es um die vorzeitige Entlassung aus dem Strafvollzug. Das Urteil befasst sich einerseits eingehend mit dem besonderen Haftgrund der Fluchtgefahr (E.4.1 ff.). Andererseits steht die Verhältnismässigkeit der Sicherheitshaft und die Frage des Anspruchs auf eine Entlassung nach verbüssten zwei Dritteln der Strafe zur Diskussion (E.5.1 ff.). Die Beschwerde wurde durch das Bundesgericht abgewiesen, soweit es darauf eintrat.

September 15, 2023 8:31 am

Im Urteil 7B_221/2023 vom 20. Juli 2023 aus dem Kanton St. Gallen ging um die Haftbedingungen eines Beschuldigten in Untersuchungshaft, u.a. auch um Familienbesuche am Wochenende. Der Entscheid ist sehr lesenswert, dass da das Bundesgericht generell-abstrakt zu den rechtlichen Grundlagen, auch zur EMKR, Stellung nimmt (E.2.1 ff.). Zentral ist die folgende Aussage des Bundesgerichts: «Das Besuchsrecht naher Angehöriger darf nicht durch eine allzu restriktive Festsetzung von Besuchszeiten, die den Angehörigen Besuche faktisch verunmöglichen, vereitelt werden.» (E.2.3 a.E.). Auch wenn die vorliegende Beschwerde abgewiesen wurde, sind die fallbezogenen Ausführungen dennoch sehr interessant und zeigen auch auf, wie solche Fälle vor Bundesgericht gewonnen werden könnten.

August 22, 2023 12:07 pm

Im Urteil 7B_331/2023 vom 7. August 2023 aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit dem besonderen Haftgrund der Wiederholungsgefahr bei einem Fall, wo es u.a. um «Stalking» ging. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Wird indessen wie vorliegend ein spezifisches Opfer - trotz des Vorliegens einer Fernhalteverfügung und mehrfachen Wechsels des Wohnorts - über Monate hinweg unter anderem mit dem Tode bedroht und dabei auch physisch angegangen, ist dieses Verhalten durchaus geeignet, die Sicherheitslage dieses Opfers erheblich zu beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass "Stalking" bei der betroffenen Person zu einer chronischen Stresssituation und allenfalls gar psychischen und körperlichen Beeinträchtigungen (insb. posttraumatische Belastungsstörungen, Depressionen oder generalisierten Angststörungen) führen kann». (E.3.3.2).

August 3, 2023 6:01 am

Im Urteil 7B_188/2023 vom 24. Juli 2023 aus dem Kanton Zürich befasst sich das Bundesgericht erneut mit dem Fall Brian. Kern des sehr lesenswerten Urteils ist die Prüfung des besonderen Haftgrundes der Wiederholungsgefahr bei der Sicherheitshaft von Brian. Dabei steht ein Fokalgutachten im Zentrum. Das Bundesgericht erklärt zwar, nach eingehenden Ausführungen, Folgendes: «Zusammenfassend ist die streitige Sicherheitshaft mit Art. 221 Abs. 1 StPO und Art. 5 Ziff. 1 lit. c EMRK vereinbar.» (E.10.4.5) Es ist aber eine Bejahung mit anschliessenden unmittelbaren «Bemerkungen», welche als durchaus als Kritik des Bundesgerichts an den Zuständen im Fall Brian gewertet werden können: Erstens: Die zeitlichen Umstände des vorliegenden Falls werfen gewisse Fragen auf. Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, weshalb die Staatsanwaltschaft mit der Eröffnung der vorliegenden Strafuntersuchung derart lange zuwartete und die Haft gerade einmal drei Tage vor der geplanten Haftentlassung im vorausgehenden Verfahren 2017/6670 erneuern liess (E.10.5.1). Zweitens: Sollte sich in diesem Verfahren bei umfassender Prüfung herausstellen, dass das Gutachten wegen Befangenheit des Experten an einem formellen Mangel leidet, bedarf die Haft einer erneuten sowie raschen Überprüfung. Der vorinstanzliche Beschwerdeentscheid betreffend den Gutachtensauftrag muss daher zeitnah erfolgen (E.10.5.2). Drittens: Im Hinblick auf allfällige künftige Haftprüfungsverfahren hebt das Bundesgericht hervor, dass die Führungsberichte des Gefängnisses Zürich ein erfreuliches Bild von Brian zeichnen (E.10.5.3).

Juli 13, 2023 2:25 pm

Im Urteil 1B_323/2023 vom 4. Juli 2023 aus dem Kanton Schaffhausen geht es um Untersuchungshaft. Einerseits verneint das Bundesgericht, im Gegensatz zur Vorinstanz, den besonderen Haftgrund der Fluchtgefahr (E.3). Die Staatsanwaltschaft hatte zudem den besonderen Haftgrund der Kollusionsgefahr angerufen, der aber weder vom Zwangsmassnahmengericht noch von der Vorinstanz geprüft wurde. Der Beschwerdeführer hatte aber diesen Haftgrund substantiiert bestritten. Dazu das Bundesgericht: «Das Bundesgericht hat zuletzt mehrfach darauf hingewiesen, dass die kantonalen Instanzen nach dem Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen (vgl. Art. 5 Abs. 2 StPO; Art. 31 Abs. 4 BV) sowie aus Gründen der Prozessökonomie grundsätzlich dazu gehalten sind, sämtliche in Frage kommenden Haftgründe zu prüfen. Damit soll verhindert werden, dass die Rechtsmittelinstanz die Haftsache bei (teilweiser) Gutheissung der Beschwerde zur Prüfung weiterer Haftgründe zurückweisen muss.» (E.4.1). Im vorliegenden Fall entschied das Bundesgericht selber gegen das Vorliegen der Fluchtgefahr und ordnete die Freilassung des Beschuldigten an (E.4.3).

Juli 6, 2023 8:44 am

Im wegweisenden Urteil 2C_523/2021 vom 25. April 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit der Frage ob der verzögerte Beginn der stationären therapeutischen Massnahme bzw. der Verbleib in Organisationshaft des Beschwerdeführers Staatshaftungsansprüche begründet. Nach Ansicht des Bundesgerichts verstiess die rund 17-monatige Wartezeit bzw. Organisationshaft des Beschwerdeführers gegen die Vorgaben von Art. 5 Ziff. 1 lit. e EMRK, und die Unterbringung im Gefängnis ist als rechtswidrig anzusehen (E.8.4). «Die festgestellte Rechtswidrigkeit der Unterbringung begründet nach Art. 5 Ziff. 5 EMRK grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch» (E.9). 

Juli 1, 2023 2:04 pm

Im wichtigen Urteil 6B_1160/2022 vom 1. Mai 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) macht das Bundesgericht umfassende Ausführungen zur Berechnung der Genugtuung für die erlittene Haft, auch unter Verweis auf die bisherige eigene Praxis (E.2.1). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind die Unterhaltskosten am Wohnsitz der berechtigten Person bei der Festsetzung der Entschädigung für immaterielle Schäden grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Die Entschädigung muss somit unabhängig davon festgelegt werden, wo der Berechtigte lebt und was er mit dem erhaltenen Geld machen wird. Sofern jedoch der im Ausland wohnhafte Begünstigte aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse an seinem Wohnort übermässig begünstigt würde, ist die Entschädigung nach unten anzupassen. Die Höhe der Genugtuung muss unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und unter Abwägung aller Interessen gerechtfertigt sein und darf daher nicht unbillig erscheinen (E.2.1.5). Die Festsetzung der Entschädigung für immaterielle Schäden ist eine Frage der Anwendung des Bundesrechts und wird daher vom Bundesgericht nach freiem Ermessen geprüft. Da es sich hierbei zu einem grossen Teil um eine Frage der Würdigung der Umstände handelt, greift das Gericht zurückhaltend ein (E.2.1.7).

Juni 23, 2023 1:28 pm

Im sehr lesenswerten Urteil 1B_268/2023 vom 12. Juni 2023 aus dem Kanton Zürich ging es um die notwendige Zeit zur Stellungnahme der Verteidigung in Haftfällen vor dem Zwangsmassnahmengericht sowie um die Frage der Pflicht zur Führung von digitalen Haftakten. Das Bundesgericht u.a. wie folgt Stellung: «[Es] besteht – auch im Haftverfahren – grundsätzlich kein Anspruch auf eine digitale Aktenführung durch die Strafbehörden bzw. auf elektronische Übermittlung der Verfahrensakten.  Der Beschwerdeführer bringt indessen zu Recht vor, die ohnehin bereits knapp bemessene Frist zur Stellungnahme von nicht einmal sieben Stunden sei durch die Vorgabe, die hierfür notwendige Akteneinsicht am Ort des Gerichts vorzunehmen, faktisch weiter verkürzt und sein entsprechendes Recht daher im Ergebnis erschwert worden.» (E.3.4.2). Das Bundesgericht vermied es aber «abschliessend Stellung zu nehmen», da der Verteidiger aus dem Kanton Aargau kein Fristerstreckungsgesuch gestellt hatte, welches vom Bundesgericht hypothetisch als aussichtsreich beurteilt wurde (E.3.4.3). Mit dem Projekt Justitia 4.0 dürfte sich dieses Thema aber in diesem Jahrzehnt wohl erledigen.

Juni 23, 2023 8:46 am

Im Urteil 1B_250/2023 vom 8. Juni 2023 aus dem Kanton Zürich hatte sich das Bundesgericht mit der Situation zu befassen, dass die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich in einer Strafuntersuchung vergessen hatte, bei der Anklage den Antrag auf Sicherheitshaft zu stellen. Das Bundesgericht äusserte sich dazu wie folgt: «Der Argumentation des Beschwerdeführers kann nicht gefolgt werden. Ihm ist zwar zuzustimmen, dass die Verfahrensleitung mit Anklageerhebung auf das Bezirksgericht Zürich übergegangen und damit zumindest fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft nach dem 1. März 2023 noch dazu befugt war, beim Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft zu beantragen, um ihr Versäumnis nachzuholen. Nach der verbindlichen Feststellung des Sachverhalts der Vorinstanz (vgl. E. 2 hiervor) beantragte die Staatsanwaltschaft die Anordnung der Sicherheitshaft jedoch "auf Bitte des Sachgerichts hin" bzw. "im Einvernehmen mit" diesem. Der Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft wurde demnach sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Bezirksgericht unterstützt. Damit kann offenbleiben, welche der beiden Behörden am 6. März 2023 für die Stellung des Antrages zuständig war bzw. ob für die Festlegung der Zuständigkeit hierfür an die vorbestehende Untersuchungshaft oder an die Verfahrensleitung anzuknüpfen ist; bei dieser besonderen Sachlage erscheint es jedenfalls vertretbar, dass die Vorinstanz den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, auf den Antrag einzutreten, geschützt hat.» (E.3.4)

Juni 3, 2023 8:22 am

Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe stellen sich keine Anwendungs- oder Sicherheitsprobleme. Sie soll aber besser von der 20-jährigen Freiheitsstrafe und der Verwahrung abgegrenzt werden. Der Bundesrat schlägt deshalb vor, die bedingte Entlassung aus einer lebenslangen Freiheitsstrafe neu erstmals nach 17 Jahren zu prüfen. Beim Zusammentreffen von lebenslanger Freiheitsstrafe und Verwahrung soll zudem der Vollzug klar geregelt werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Juni 2023 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) eröffnet.