Januar 24, 2023 4:06 pm

Das Kunsthaus Zürich ist auf der Suche nach zwei Gemälden aus dem Altmeisterbestand. Die Polizei hat die Ermittlungen übernommen. Eine strafrechtliche Story der anderen Art auf unserem Portal.

Januar 19, 2023 6:55 am

Im Urteil 6B_926/2020 vom 20. Dezember 2022, welches in Fussballwelt spielt, befasste sich das Bundesgericht mit dem Tatbestand des Landfriedensbruchs. Dabei setzte es sich im Detail mit dem Tatbestand der Diskussion in Lehre und Rechtsprechung, welche Mindestzahl von Personen an einer «Zusammenrottung» beteiligt sein muss, auseinander (E.1.3). Das Bundesgericht zitiert dabei ein unveröffentlichtes Urteil aus dem Eishockeybereich. Der Entscheid ist ein Must-Read für jeden, der sich mit dem Tatbestand des Landfriedensbruchs auseinandersetzt.

Januar 18, 2023 6:04 am

Im Urteil 6B_1283/2020 vom 20. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht bereits zum zweiten Mal mit einem Fall von Wirtschaftsdelikten aus dem Kanton Zürich. Im Zentrum der Erwägungen des Bundesgerichts stand das Recht des Beschuldigten auf vollständige Akten bzw. die Dokumentationspflicht der Strafbehörden in allen Verfahrensstufen. Das Bundesgericht erklärte u.a.: «Die Ermittlungs- und Untersuchungsbehörden dürfen grundsätzlich kein von ihnen erhobenes oder ihnen zugekommenes Material zurückbehalten, das einen Bezug zur Sache hat. Die Dokumentationspflicht gilt auf allen Verfahrensstufen, also auch bereits im polizeilichen Ermittlungsverfahren.» (E.3.4.1).

Januar 16, 2023 7:13 am

Im lesenswerten Urteil 6B_563/2021 vom 22. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht mit dem Vorwurf der mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind im Kanton Glarus. Dabei setzte sich das Bundesgericht mit verschiedenen interessanten strafprozessualen Fragen auseinander, wie u.a. der notwendigen Verteidigung und der Verwertbarkeit von Aussagen ohne notwendige Verteidigung (E.2) sowie der formellen Anforderungen an die Rechtsbelehrung von Auskunftspersonen und den Folgen der Unterlassung dieser Rechtsbelehrung (E.3).

Januar 13, 2023 5:52 am

Im Urteil 1C_405/2022 vom 5. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht mit einem vorsorglichen Entzug des Führerausweises einer Dame mit einer bipolaren affektiven Störung im Kanton Aargau und bestätigte den vorsorglichen Entzug (E.5). Die IV-Stelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau erstatte dem Strassenverkehrsamt eine Meldung nach Art. 66c IVG über Zweifel an Fahreignung. Der vorsorgliche Entzug des Führerausweises spielt auch im Strafrecht, u.a. bei SVG-Delikten, eine grosse Rolle, so dass wir uns dieses Urteil genauer ansehen.

Januar 12, 2023 12:13 pm

Im Urteil 6B_516/2021 vom 20. Dezember 2022 befasste sich das Bundesgericht mit einem Fall der schweren Körperverletzung und der Verletzung der Verkehrsregeln bei einem Velorennen im Kanton Solothurn. Zur Diskussion stand die Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung, bei welcher das Bundesgericht die Grundsätze für Einstellungsverfügungen sehr gut darstellte (E.2.4.1).

Januar 12, 2023 6:23 am

Die Arbeit sämtlicher Akteure auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene, um sexuellen Missbrauch von Kindern im Internet zu bekämpfen, ist notwendig und muss verstärkt werden. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er an seiner Sitzung vom 11. Januar 2023 verabschiedet hat. Die Voraussetzungen für solche Verbesserungen sind bereits gegeben. Im Rahmen der jeweiligen Kompetenzen müssen auch Bund und Kantone ihre Aktivitäten optimal koordinieren.

Januar 10, 2023 1:08 pm

Die Staatsanwaltschaft verfügt gemäss dem Urteil des Bundesgerichts 1B_614/2022, 1B_628/2022 vom 10. Januar 2023 über kein Beschwerderecht gegen Entscheide der Zwangsmassnahmengerichte über die Anordnung, Verlängerung und Aufhebung von Untersuchungs- oder Sicherheitshaft gegen Beschuldigte. Das Bundesgericht passt seine Praxis per sofort an die beschlossene, aber noch nicht in Kraft getretene Revision der Schweizerischen Strafprozessordnung StPO an. Dabei ändert das Bundesgericht seine Praxis aus dem BGE 137 IV 22 wie folgt: "Nach dem Gesagten erweisen sich die Beschwerden insofern als begründet, als keine gesetzliche Grundlage für die Beschwerdelegitimation der Staatsanwaltschaft gegen die Haftentlassung des Beschwerdeführers vorliegt und die Vorinstanz auf die Beschwerden nicht hätte eintreten dürfen. Die Beschwerden 1B_614/2022 und 1B_628/2022 sind daher teilweise gutzuheissen und die angefochtenen Entscheide aufzuheben." (E.3) [Neue Fassung des Artikels vom 8. Februar 2023, nach Vorliegen des begründeten schriftlichen Urteils.]

Januar 9, 2023 6:36 am

Im Urteil 1B_254/2022, 1B_260/2022, 1B_261/2022, 1B_262/2022, 1B_263/2022, 1B_265/2022, 1B_266/2022, 1B_267/2022, 1B_272/2022, 1B_279/2022 vom 14. Dezember 2022, die Verfahren wurden vor dem Bundesgericht vereinigt, befasste sich das Bundesgericht u.a. mit Ausstandsbegehren gegen Gerichtspersonen, namentlich des Strafgerichtspräsidenten Lucius Hagemann. Das Bundesgericht hiess die Beschwerden, soweit es darauf eintrat gut, hob den Entscheid der Vorinstanz auf und wies die Sache zur vollständigen Feststellung des Sachverhalts zurück. Auf Seiten der Anwälte, wir meinen hier natürlich mehrheitlich Advokaten, fällt mit Dr. Andreas Noll, Alain Joset und Dr. Christian von Wartburg die hohe Quote von Fachanwälten SAV Strafrecht auf.

Januar 6, 2023 7:34 am

Im Urteil 6B_144/2021 vom 9. Dezember 2022 aus dem Gebiet des Glücksspiels bzw. des Verwaltungsstrafrechts befasste sich das Bundesgericht mit diversen Spielen, welche in einem Lokal im Bezirk Dietikon angeboten wurden. Zum Thema «lex mitior» bestätigte das Bundesgericht hier seine Praxis wie folgt: «Habe der Gesetzgeber bei einer Gesetzesänderung jedoch gezielt eine Strafschärfung vorgesehen und altrechtliche Übertretungen bewusst zu Vergehen oder gar Verbrechen hochgestuft, wie dies bei der Einführung des Geldspielgesetzes der Fall gewesen sei, stelle die altrechtliche Busse, mit welcher eine Übertretung sanktioniert werde, unabhängig von der Strafvollzugsmodalität und der Höhe des Betrags stets die mildere Strafe als die neurechtliche Geldstrafe dar.» (E.2.4.3). Weiter äusserte sich das Bundesgericht zur, im Einzelfall kniffligen, Frage, ob ein bestimmtes Gerät als Glücksspielautomat im Sinne des Spielbankengesetzes zu qualifizieren sei, was von verschiedenen Umständen und deren Gewichtung abhänge. Der Entscheid könne unter Umständen schwierig sein. (E.3.3.2). Dazu kamen noch Ausführungen zum Legalitätsprinzip sowie zur Strafmessung. Das Bundesgericht wies die Beschwerde der ESBK vollumfänglich ab (E.5), sie wurde der Beschwerdegegnerin nicht einmal zur Vernehmlassung zugestellt.