Keine Strafmilderung aus «achtenswerten Beweggründen» bei Straftaten an Klima-Aktionen
Das Genfer Kantonsgericht muss die Strafe gegen einen Mann neu festsetzen, der bei einem «Marsch für das Klima» rote Handabdrücke auf die Fassade eines Bankgebäudes gemalt hat. Gemäss Urteil 6B_620/2022 vom 30. März 2023 des Bundesgerichts hat das Kantonsgericht ihm insbesondere zu Unrecht zugebilligt, aus «achtenswerten Beweggründen» gehandelt zu haben.
Social Media