Mai 10, 2023 12:59 pm

Die Gesamthöhe der in der Schweiz gehaltenen Reserven und Vermögenswerte der Zentralbank der Russischen Föderation beträgt rund 7,4 Milliarden Schweizer Franken. Das WBF hat den Bundesrat am 10. Mai 2023 darüber informiert. Der Bundesrat hatte am 29. März entschieden, die Reserven und Vermögenswerte einer Meldepflicht zu unterstellen.

Mai 10, 2023 11:53 am

Im Urteil 6B_244/2021, 6B_254/2021 vom 17. April 2023 aus dem Kanton Aargau befasste sich das Bundesgericht mit der strafrechtlichen Landesverweisung eines deutschen Arztes. Zunächst korrigiert das Bundesgericht die Vorinstanz bezüglich der anwendbaren Verjährungsfristen von gewissen Delikten: «Wie die Beschwerdeführerin zutreffend einwendet, enthalten das DBG und das StG/AG eigene Bestimmungen zur Verjährung, die vorliegend jenen des StGB als lex specialis vorgehen. Da das zum Zeitpunkt des vorinstanzlichen Urteils in Kraft stehende Recht nicht milder ist, gelangt vorliegend das zum Tatzeitpunkt geltende Recht zur Anwendung (vgl. Art. 2 Abs. 2 i.V.m. Art. 333 Abs. 1 StGB).» (E.2.3). Kern des Urteils sind die Ausführungen zur strafrechtlichen Landesverweisung, der EMKR und dem FZA (E.6). Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung, u.a. wie folgt: «Entsprechend ist nicht zu beanstanden, wenn die Vorinstanz von einer tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA ausgeht und die Landesverweisung auch unter Berücksichtigung des FZA als rechtmässig erachtet.» (E.6.4.5).

Ein grenzwertiger Mord

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Mai 9, 2023 4:39 am

Im Urteil 6B_966/2022 vom 17. April 2023 aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit einem Tötungsdelikt und der Frage der Qualifikation als Mord im Sinne von Art. 112 StGB. Nach eingehender Auseinandersetzung mit der rechtlichen Qualifikation der Vorinstanz nahm das Bundesgericht einen Grenzfall von Mord, aber eben doch einen Mord an: ««Zusammenfassend verletzt der Schuldspruch wegen versuchten Mordes im Sinne von Art. 112 StGB kein Bundesrecht, auch wenn es sich vorliegend um einen Grenzfall handelt.» (E.2.4.4)

Mai 8, 2023 2:55 am

Im Urteil 1C_624/2022 vom 21. April 2023 aus dem Kanton Zürich, der auf einem Rechtshilfeersuchen Belgiens basiert, hatte das Bundesgericht erstmals die Frage zu entscheiden, ob eine Ersatzforderung (des ersuchenden Staates) unter Art. 74a IRSG subsumiert werden kann. Nach eingehender Prüfung und Auslegung der Bestimmung kommt das Bundesgericht zur Schlussfolgerung: «Dritten, die an den Gegenständen und Vermögenswerten im Sinne von Art. 74a Abs. 1 und 2 IRSG Rechte geltend machen, wird in Abs. 4 und 5 ein gesetzlich detaillierter Schutz gewährt. Für einen vergleichbaren Schutz von Gläubigern von Schuldnerinnen oder Schuldnern, gegen die der ersuchende Staat eine Ersatzforderung geltend macht, besteht dagegen gemäss obigen Ausführungen auf Grund des Legalitätsprinzips im Rahmen der kleinen Rechtshilfe kein Raum. Eine Vollstreckung unter Wahrung der Rechte der Gläubigerinnen im Sinne der Grundsätze des schweizerischen Zwangsvollstreckungsrechts ist dagegen im Rahmen des Exequaturverfahrens nach Art. 94 ff. IRSG möglich. Ein triftiger Grund für eine Auslegung entgegen dem klaren Gesetzeswortlaut und für die Annahme einer Gesetzeslücke besteht somit nicht. Der angefochtene Entscheid verletzt in diesem Punkt Bundesrecht.» (E.6.7 a.E.).

Mai 7, 2023 8:42 am

Im Urteil 6B_208/2021, 6B_209/2021 vom 29. März 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) aus befasste ich das Bundesgericht mit einem Tandem-Gleitschirmflug mit Strömungsabriss und Absturz. Kern des Urteils bildet die Frage, ob der Tanden-Gleitschirmflug unter den Tatbestand von Art. 237 StGB (Störung des öffentlichen Verkehrs) subsumiert werden kann. Das Bundesgericht setzt sich damit ausführlich, auch mit Diskussion der eigenen Rechtsprechung sowie der Literatur auseinander und verneint diese Qualifikation, u.a. wie folgt: «Wer sich hingegen bewusst zur Teilnahme an einer riskanten Stuntfahrt entschliesst, würde auch dann nicht unter Art. 237 StGB fallen, wenn er den Stuntfahrer nicht persönlich kennt. Er ist diesem gegenüber kein von den Gefahren des öffentlichen Verkehrs zufällig Betroffener. In jedem Fall bleibt die Anwendbarkeit der allein die Individualrechtsgüter schützenden Strafbestimmungen von obigen Überlegungen unberührt.» (E.5.2.4). Dieses Leiturteil ist eine Pflichtlektüre für alle Gleitschirmflieger und für alle Fälle der Strafverteidigung, wo Art. 237 StGB zur Diskussion steht.

Mai 6, 2023 3:20 pm

Im Urteil des Bundesgerichts 1B_195/2023 vom 27. April 2023 aus dem Kanton Zürich hatte das Bundesgericht die Frage des Vorliegens des restriktiv handzuhabenden Haftgrunds der Wiederholungsgefahr zu beurteilen, wobei auch bereits ein Gutachten vorlag. Im Gegensatz zur Vorinstanz, verneinte das Bundesgericht den Haftgrund wie folgt: «Insgesamt ist dem Gutachten zu entnehmen, dass die Gefahr besteht, dass der Beschwerdeführer bei einer Haftentlassung wiederum exzessiv von Suchtmitteln Gebrauch macht und unter Einfluss der Suchtmittel allenfalls Gewalt anwenden könnte. Es kann jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass diese Risiken und somit die Gefährlichkeit des Beschwerdeführers im Sinne der oben dargestellten Rechtsprechung "untragbar hoch" sind für die Allgemeinheit. Vielmehr ist vor dem Hintergrund, dass der Haftgrund der Wiederholungsgefahr restriktiv angewendet werden und dessen Anwendung auf Ersttäter gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung auf Ausnahmefälle besonders gefährlicher Gewalttäter beschränkt bleiben muss, festzuhalten, dass mit der Haftentlassung Risiken für die Allgemeinheit einhergehen, diese jedoch nicht untragbar hoch sind.» (E.4.3).

Mai 6, 2023 3:02 pm

Im Urteil 1B_174/2023 vom 21. April 2023 aus dem Kanton Zürich ging es um die Überschreitung der 96-Stunden-Frist gemäss Art. 224 Abs. 2 und Art. 226 Abs. 1 StPO, innert welcher das Zwangsmassnahmengericht über den Haftantrag der Staatsanwaltschaft zu entscheiden hat, um 70 Minuten. Das Bundesgericht sah darin eine Verletzung des Beschleunigungsgebots und urteilte: «Die Verletzung des Beschleunigungsgebots ist im Urteilsdispositiv festzustellen und bei den Kosten- und Entschädigungsfolgen zu berücksichtigen. Im Übrigen wird das Sachgericht der Rechtsverletzung bei seiner Urteilsfindung in angemessener Weise Rechnung zu tragen haben.» (E.2.4.3)

Mai 5, 2023 3:04 pm

Im Urteil 6B_156/2023 vom 3. April 2023 aus dem Kanton St. Gallen (amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht in einer grossen Breite und Tiefe mit Hinweisen auf Materialien und Literatur mit dem Thema Tätigkeitsverbot nach Art. 67 Abs. 3 lit. d Ziff. 2 StGB sowie der Ausnahmen davon nach Art. 67 Abs. 4bis StGB  sowie dem unbestimmten Rechtsbegriff des «besonderes leichten Falles». Dieses Leiturteil ist eine absolute Pflichtlektüre für die Strafverteidigung, wenn die Anordnung von Tätigkeitsverboten zur Diskussion stehen.

Mai 4, 2023 2:19 pm

Das Urteil 6B_1084/2022, 6B_1096/2022 vom 5. April 2023 aus dem Kanton Zug ist ein Leiturteil für das Wirtschaftsstrafrecht und für die Privatklägerschaft. Das Bundesgericht äussert sich einerseits ausführlich zur adhäsionsweisen Geltendmachung von Ansprüchen der Privatklägerschaft. Andererseits entschied es, dass das Strafgericht nach Art. 126 Abs. 1 lit. a StPO über ausservertragliche Schadenersatzansprüche entscheiden muss, auch wenn diese allenfalls mit vertraglichen konkurrieren (E.6.3). Wenn nötig, hat das Strafgericht ein Beweisverfahren durchzuführen: «Die Vorinstanz verurteilte die Beschuldigte wegen mehrfacher qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung. Anders als bei einem Freispruch (vgl. Art. 126 Abs. 1 lit. b StPO) hatte die Vorinstanz daher auf die Zivilklage einzutreten, selbst wenn ihr der Sachverhalt nicht spruchreif erschien. Die Vorinstanz hätte in diesem Fall, gestützt auf die rechtzeitig gestellten Beweisanträge der Privatklägerinnen, nötigenfalls ein Beweisverfahren durchführen müssen.» (E.6.2.5). Weiter äusserte sich das Bundesgericht zum Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung im Sinne von Art. 158 Ziff. 1 Abs. 1 StGB (E.4) sowie zur Einziehung nach Art. 73 Abs. 1 StGB (E.7).

Mai 3, 2023 2:19 pm

Das Genfer Kantonsgericht muss die Strafe gegen einen Mann neu festsetzen, der bei einem «Marsch für das Klima» rote Handabdrücke auf die Fassade eines Bankgebäudes gemalt hat. Gemäss Urteil 6B_620/2022 vom 30. März 2023 des Bundesgerichts hat das Kantonsgericht ihm insbesondere zu Unrecht zugebilligt, aus «achtenswerten Beweggründen» gehandelt zu haben.