Urteile
Juli 13, 2023 7:33 am

Im Urteil 1B_450/2022 vom 30. Mai 2023 aus dem Kanton Nidwalden befasste sich das Bundesgericht mit dem Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung. Im Fokus steht dabei u.a. der Einsatz von Anwaltspraktikantinnen und Anwaltspraktikanten bei wichtigen Einvernahmen. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Wie das Bundesgericht bereits in seinem konnexen Urteil […] erwog, sind zur forensischen Berufsausübung zugelassene Praktikanten grundsätzlich befugt, unter Anleitung und enger Beaufsichtigung des mandatierten Anwaltes bzw. der Anwältin als Substituten der Offizialverteidigung tätig zu sein. […] Dass die amtliche Verteidigerin ihr Mandat nicht in eigener Verantwortung koordiniert und ihre Praktikanten nicht fachlich angeleitet und beaufsichtigt hätte, ist weder ausreichend dargetan noch aus den Akten ersichtlich. Der Vorinstanz ist auch darin zuzustimmen, dass der blosse teilweise Verzicht auf Ergänzungsfragen (bzw. auf eine grössere Zahl von Ergänzungsfragen) noch kein prozessuales Versäumnis, geschweige denn eine Pflichtwidrigkeit der Praktikanten zu begründen vermöchte.» (E.5.4) Bei den Ergänzungsfragen gilt ja bekanntlich die Binsenwahrheit, dass die Anzahl der Ergänzungsfragen kein Qualitätsmerkmal der Verteidigung ist.

Juli 6, 2023 12:54 pm

Im Urteil 1B_395/2022 vom 23. Juni 2023 aus dem Kanton Zürich geht es um die Entsiegelung eines iPads, genauer, um die Anforderungen an die Begründung eines Siegelungsgesuchs durch die Staatsanwaltschaft. Das Bundesgericht äussert sich u.a. wie folgt: «Die Staatsanwaltschaft hat im Entsiegelungsgesuch knapp, aber nachvollziehbar dargelegt, weshalb sie den Beschwerdegegner des Betrugs verdächtigt. Dabei war sie (insbesondere angesichts des frühen Untersuchungsstadiums) nicht gehalten, alle Tatbestandsmerkmale nach Art. 146 StGB detailliert abzuhandeln (vgl. Urteil 1B_656/2021 vom 4. August 2022 E. 9.5). Indem die Vorinstanz weitere Ausführungen zum Tatbestandsmerkmal der Arglist voraussetzt, überspannt sie im vorliegenden Fall die Anforderungen an den Nachweis eines hinreichenden Tatverdachts.» (E.3.5).

Juli 6, 2023 8:44 am

Im wegweisenden Urteil 2C_523/2021 vom 25. April 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit der Frage ob der verzögerte Beginn der stationären therapeutischen Massnahme bzw. der Verbleib in Organisationshaft des Beschwerdeführers Staatshaftungsansprüche begründet. Nach Ansicht des Bundesgerichts verstiess die rund 17-monatige Wartezeit bzw. Organisationshaft des Beschwerdeführers gegen die Vorgaben von Art. 5 Ziff. 1 lit. e EMRK, und die Unterbringung im Gefängnis ist als rechtswidrig anzusehen (E.8.4). «Die festgestellte Rechtswidrigkeit der Unterbringung begründet nach Art. 5 Ziff. 5 EMRK grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch» (E.9). 

Juli 5, 2023 8:26 am

Die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts spricht den 2020 des qualifizierten Waschens von rund 194 Mio. Euro angeklagten ehemaligen CEO A. der Schweizer Bank B. mangels genügender Beweise für das Bestehen der angeblichen Vortat (Veräusserung der vom arabischen Geschäftsmann X. und zugleich Verwaltungsrat bzw. Verwaltungsratspräsident des arabischen Finanzinstituts C. privat gehaltenen Y-Aktien und «Certain Rights» an dieselbe C. zu einem überhöhten Preis im Sinne einer ungetreuen Geschäftsbesorgung) in dubio pro reo frei. Zufolge des Fehlens einer Geldwäscherei-Vortat und damit einer Anlasstat gemäss Art. 102 StGB erfolgt zweitinstanzlich auch für die Schweizer Bank B., der vorgeworfen wurde, die angeklagten Geldwäschereihandlungen wegen Desorganisation ermöglicht bzw. nicht verhindert zu haben, ein Freispruch.

Juli 3, 2023 1:13 pm

Das Urteil 6B_766/2022 vom 17. Mai 2023 des Bundesgerichts aus dem Kanton Aargau (zur amtl. Publ. vorgeseh.) ist ein wichtiges Leiurteil zum Thema Gutachten von Sachverständigen und standardisierten Prognoseinstrumenten sowie zu ambulanten und stationären Massnahmen. Wer in der Strafverteidigung mit Gutachten konfrontiert ist, sollte dieses Urteil beiziehen.

Juli 1, 2023 2:04 pm

Im wichtigen Urteil 6B_1160/2022 vom 1. Mai 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) macht das Bundesgericht umfassende Ausführungen zur Berechnung der Genugtuung für die erlittene Haft, auch unter Verweis auf die bisherige eigene Praxis (E.2.1). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts sind die Unterhaltskosten am Wohnsitz der berechtigten Person bei der Festsetzung der Entschädigung für immaterielle Schäden grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Die Entschädigung muss somit unabhängig davon festgelegt werden, wo der Berechtigte lebt und was er mit dem erhaltenen Geld machen wird. Sofern jedoch der im Ausland wohnhafte Begünstigte aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse an seinem Wohnort übermässig begünstigt würde, ist die Entschädigung nach unten anzupassen. Die Höhe der Genugtuung muss unter Berücksichtigung der besonderen Umstände und unter Abwägung aller Interessen gerechtfertigt sein und darf daher nicht unbillig erscheinen (E.2.1.5). Die Festsetzung der Entschädigung für immaterielle Schäden ist eine Frage der Anwendung des Bundesrechts und wird daher vom Bundesgericht nach freiem Ermessen geprüft. Da es sich hierbei zu einem grossen Teil um eine Frage der Würdigung der Umstände handelt, greift das Gericht zurückhaltend ein (E.2.1.7).

Juni 29, 2023 1:16 pm

Im Urteil 1C_180/2023 vom 20. Juni 2023 behandelt das Bundesgericht eine Auslieferung eines serbischen und bulgarischen Staatsangehörigen nach Serbien. Das Bundesgericht machte hierbei interessante Ausführungen zum Auslieferungsrecht. Im Zentrum steht die folgende: «Die Einhaltung des Spezialitätsprinzips wird grundsätzlich durch die Formulierung von Auflagen im Rechtshilfeentscheid sichergestellt […]. Bei der Auslieferung zwecks Strafverfolgung genügt es in aller Regel, die Auslieferung für bestimmte Delikte zu verweigern, weil damit für die Behörden des ersuchenden Staates ohne Weiteres klar ist, dass diese nicht Gegenstand des Strafverfahrens bilden dürfen. Schwieriger ist es, wenn die Auslieferung zur Strafvollstreckung nur teilweise bewilligt wird. Diesfalls liegt im ersuchenden Staat bereits ein rechtskräftiges und vollstreckbares Urteil vor, an das die Strafvollzugsbehörden grundsätzlich gebunden sind. Wird darin die Strafe nicht nach den einzelnen Delikten aufgegliedert, sondern einheitlich festgesetzt, besteht eine gewisse Gefahr, dass die Strafe vollständig vollzogen wird, unter Verletzung des Spezialitätsprinzips, sofern die ersuchende Behörde nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine neue Strafe festgesetzt werden muss, unter Berücksichtigung einzig der auslieferungsfähigen Delikte. Im vorliegenden Fall ist daher eine entsprechende Auflage im Entscheiddispositiv zu formulieren […]. Eine entsprechende Zusicherung Serbiens ist dagegen entbehrlich.» (E.3.6.2).

Juni 28, 2023 10:32 am

Eine Ärztin hat sich mit der Abgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital an eine suizidwillige Person entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft keines Tötungsdelikts schuldig gemacht. Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_1087/2021, 6B_1120/2021 vom 22. Mai 2023 die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Kantonsgerichts Basel-Landschaft ab. Die Beschwerde der Ärztin heisst es gut. Das Kantonsgericht muss weitere Abklärungen zum Sachverhalt treffen und neu entscheiden.

Juni 23, 2023 1:28 pm

Im sehr lesenswerten Urteil 1B_268/2023 vom 12. Juni 2023 aus dem Kanton Zürich ging es um die notwendige Zeit zur Stellungnahme der Verteidigung in Haftfällen vor dem Zwangsmassnahmengericht sowie um die Frage der Pflicht zur Führung von digitalen Haftakten. Das Bundesgericht u.a. wie folgt Stellung: «[Es] besteht – auch im Haftverfahren – grundsätzlich kein Anspruch auf eine digitale Aktenführung durch die Strafbehörden bzw. auf elektronische Übermittlung der Verfahrensakten.  Der Beschwerdeführer bringt indessen zu Recht vor, die ohnehin bereits knapp bemessene Frist zur Stellungnahme von nicht einmal sieben Stunden sei durch die Vorgabe, die hierfür notwendige Akteneinsicht am Ort des Gerichts vorzunehmen, faktisch weiter verkürzt und sein entsprechendes Recht daher im Ergebnis erschwert worden.» (E.3.4.2). Das Bundesgericht vermied es aber «abschliessend Stellung zu nehmen», da der Verteidiger aus dem Kanton Aargau kein Fristerstreckungsgesuch gestellt hatte, welches vom Bundesgericht hypothetisch als aussichtsreich beurteilt wurde (E.3.4.3). Mit dem Projekt Justitia 4.0 dürfte sich dieses Thema aber in diesem Jahrzehnt wohl erledigen.

Juni 23, 2023 8:46 am

Im Urteil 1B_250/2023 vom 8. Juni 2023 aus dem Kanton Zürich hatte sich das Bundesgericht mit der Situation zu befassen, dass die Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich in einer Strafuntersuchung vergessen hatte, bei der Anklage den Antrag auf Sicherheitshaft zu stellen. Das Bundesgericht äusserte sich dazu wie folgt: «Der Argumentation des Beschwerdeführers kann nicht gefolgt werden. Ihm ist zwar zuzustimmen, dass die Verfahrensleitung mit Anklageerhebung auf das Bezirksgericht Zürich übergegangen und damit zumindest fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft nach dem 1. März 2023 noch dazu befugt war, beim Zwangsmassnahmengericht Sicherheitshaft zu beantragen, um ihr Versäumnis nachzuholen. Nach der verbindlichen Feststellung des Sachverhalts der Vorinstanz (vgl. E. 2 hiervor) beantragte die Staatsanwaltschaft die Anordnung der Sicherheitshaft jedoch "auf Bitte des Sachgerichts hin" bzw. "im Einvernehmen mit" diesem. Der Antrag auf Anordnung von Sicherheitshaft wurde demnach sowohl von der Staatsanwaltschaft als auch vom Bezirksgericht unterstützt. Damit kann offenbleiben, welche der beiden Behörden am 6. März 2023 für die Stellung des Antrages zuständig war bzw. ob für die Festlegung der Zuständigkeit hierfür an die vorbestehende Untersuchungshaft oder an die Verfahrensleitung anzuknüpfen ist; bei dieser besonderen Sachlage erscheint es jedenfalls vertretbar, dass die Vorinstanz den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts, auf den Antrag einzutreten, geschützt hat.» (E.3.4)