März 7, 2023 5:23 am

Im Urteil 6B_16/2022 vom 26. Januar 2023 (amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit der Zurechnung der Versäumnis der Frist für die Einsprache gegen einen Strafbefehl an den Klienten. Der Brief mit der Einsprache wurde durch den Anwalt irrtümlich nicht abgeschickt. Das Bundesgericht rechnete den Fehler des Anwalts dem Klienten zu. Das Bundesgericht hält fest, dass das Vorliegen einer Pflichtverteidigung eine unabdingbare Voraussetzung für eine (seltene) Ausnahme von der Zurechnung des schweren Fehlverhaltens des Anwalts an seinen Mandanten ist.

März 6, 2023 6:19 am

Im Urteil 6B_1408/2022 vom 17. Februar 2023 aus dem Kanton Solothurn, der auch in der JVA Thorberg spielt, hatte das Bundesgericht eine Laienbeschwerde zum Thema der Lockerungen im Strafvollzug zu beurteilen. Das Bundesgericht setzte sich ausführlich und lehrbuchartig zunächst mit dem Strafvollzug sowie dem Recht auf Vollzugslockerungen auseinander (E.4.4.1 ff.). Weiter folgten Erörterungen zum Thema Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerungen von Vollzugslockerungen, mit fast schon akademischen Erläuterungen (E.4.5.1 ff.). Im vorliegenden Fall urteilte das Bundesgericht, dass es dem Beschwerdeführer unverschuldet faktisch verunmöglicht wurde, die für die Gewährung der Vollzugslockerung von der Vollzugsbehörde gemachten Auflagen zu erfüllen und damit in den Genuss der bereits bewilligten polizeilich doppelbegleiteten Ausgänge zu kommen. Folglich erwies sich die Rüge der Rechtsverzögerung gemäss dem Bundeesgericht als begründet (E.4.9).

März 3, 2023 10:46 am

Am 3. März 2023 hat der Bundesrat eine Anpassung der Regelung zur heroingestützten Behandlung (HeGeBe) beschlossen. Die therapeutische Begleitung soll flexibler ausgestaltet werden, um besser auf spezifische Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten eingehen zu können. Die Revision tritt am 1. April 2023 in Kraft.

März 3, 2023 10:37 am

Straftaten von Personen, die vor und nach ihrem 18. Geburtstag ein Delikt begangen haben, werden künftig grundsätzlich getrennt beurteilt und sanktioniert. Dies hat das Parlament bereits beschlossen. Für den Fall, dass aufgrund dieser Trennung mehrere Sanktionen im Vollzug zusammentreffen, müssen das Vorgehen und die Zuständigkeiten geregelt werden. Der Bundesrat hat deshalb an seiner Sitzung vom 3. März 2023 die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Verordnung zum Strafgesetzbuch und zum Militärstrafgesetz (V-StGB-MStG) eröffnet. Sie dauert bis zum 12. Juni 2023. Die Änderungen der StPO sowie der V-StGB-MStG sollen nach derzeitiger Planung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

März 2, 2023 6:04 am

Im Urteil 6B_735/2022 vom 2. Februar 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit der üblen Nachrede im Sinne von Art. 173 StGB sowie dem Gutglaubensbeweis. Dabei fasste es den aktuellen Stand seiner Praxis hierzu sehr schön zusammen, wie u.a.: «Massgebend sind die Umstände des Einzelfalls. Je schwerer ein Ehreingriff ist, desto höhere Sorgfaltspflichten bestehen hinsichtlich der Abklärung des wahren Sachverhalts, wobei die Schwere vom Vorwurf und vom Verbreitungsgrad abhängt. Dabei trägt die beschuldigte Person die Beweislast, der Grundsatz "in dubio pro reo" greift nicht.» (E.3.1).

Februar 27, 2023 2:46 pm

Im Urteil 6B_222/2022 vom 18. Januar 2023 geht es um einen SVG-Fall aus dem Kanton Nidwalden (zur amtl. Publ. vorgesehen). Kern dieses Leiturteils bilden die Folgen bzw. die Verfahrensfortführung nach der Einsprache gegen einen Strafbefehl. Das Bundesgericht befasst sich eingehend mit dem Strafbefehl (E.1.1.1), der Fortführung des Verfahrens nach der Einsprache gegen den Strafbefehl (E.1.1.2) sowie der Tragweite des Grundsatz «ne bis in idem» (E.1.1.3). Das Urteil zeigt vor allem auch auf, dass die Einsprache gegen einen Strafbefehl nicht risikolos ist, was vielen Personen nicht bewusst ist. 

Februar 27, 2023 8:00 am

Im Urteil 1C_104/2022 des Bundesgerichts vom 20. Dezember 2022 (zur amtl. Publ. vorgesehen) aus dem Kanton Zürich geht es um die Fragestellung, ob private Anbieter von Staatsaufgaben, wie die ORS Service AG und deren Personal, unter den Personenkreis von Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO fallen. Nach einer extensiven Auslegung der Bestimmung, kommt das Bundesgericht zum folgenden Schluss: «Insgesamt ergibt sich gestützt auf eine zeitgemässe Gesetzesinterpretation in weitgehendem Einklang mit dem Schrifttum, dass Art. 7 Abs. 2 lit. b StPO einschränkend auszulegen ist. Insbesondere sind Privatpersonen, denen öffentliche Aufgaben übertragen werden, grundsätzlich vom Ermächtigungserfordernis auszunehmen, solange nicht zwingende Gründe für eine Ausnahme sprechen.» (E.3.4.5). Die Differenzierung verstösst gemäss Bundesgericht auch nicht gegen Rechtsgleichheitsgebot und Gleichbehandlungsgebot (E.4.4).

Februar 24, 2023 2:42 pm

Das Bundesgericht weist im Urteil 1B_22/2023 vom 13. Februar 2023 die Beschwerde gegen Bestätigung von Untersuchungshaft betreffend «Brian» durch Zürcher Obergericht ab. Dabei macht es eingehende Ausführungen zum besonderen Haftgrund der Wiederholungsgefahr (E.2.3). Kurz erwähnt es (nicht entscheidungsrelevant) auch die anstehende Revision: «An den Erfordernissen drohender Verbrechen oder schwerer Vergehen und einer erheblichen unmittelbaren Sicherheitsgefährdung sowie am Vortatenerfordernis wurde auch in der erfolgten Revision von Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO (neue Fassung vom 17. Juni 2022, BBl 2022 1560, 7) grundsätzlich festgehalten.» (E.2.3)

Februar 23, 2023 11:50 am

Der Bundesrat hat am 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) eröffnet. Die Vorlage sieht die Einführung von Pauschalen vor. Damit soll das heutige Finanzierungs- und Rechnungsstellungssystem vereinfacht werden. Gleichzeitig soll der Kostendeckungsgrad beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angehoben werden. Die Kantone sollen gegenüber heute doppelt so viel zur Deckung der Kosten beitragen.

Februar 22, 2023 6:08 am

Im Urteil 6B_101/2022 vom 30. Januar 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) ging es vor Bundesgericht um den Pfeffersprayeinsatz eines Polizisten im Rahmen der Polizeistundenkontrolle in einem Nachtclub im Kanton Graubünden gegen den Geschäftsführer. Das Bundesgericht bestätigte die zweitinstanzliche Verurteilung des Polizisten wegen Amtsmissbrauchs im Sinne von Art. 312 StGB. Neben einer ausführlichen Diskussion des Tatbestandes äusserte sich das Bundesgericht wie folgt: «Soweit der Beschwerdeführer schliesslich eine Verletzung von Art. 312 StGB geltend machen will, weil der auf der subjektiven Ebene der Absicht geforderte Nachteil nicht in der Zwangshandlung selber liegen könne, ist der vorinstanzliche Schuldspruch nach dem in E. 1.3 hiervor Gesagten nicht zu beanstanden.» (E.3).