Verwaltungs­strafrecht
Dezember 16, 2022 2:25 pm

Der Bundesrat hat heute dem Parlament die Botschaft zur Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG) überwiesen. Er will damit die Sanierung von belasteten Standorten vorantreiben. Weitere Gesetzesanpassungen betreffen die bessere Abstimmung von Lärmschutz und Siedlungsentwicklung sowie die Verschärfung des Umweltstrafrechts bei organisierter Kriminalität. Die Umweltkriminalität hat sich gemäss dem Bundesrat im letzten Jahrzehnt zu einem Milliardengeschäft und einem der grössten Tätigkeitsbereiche der organisierten Kriminalität entwickelt. Deshalb sollen die Strafbestimmungen des USG verschärft werden. Vorgesehen ist, das Strafmass für schwere Delikte anzuheben. Zudem soll mit einer neuen Bestimmung über den Informationsaustausch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Strafverfolgungs- und Umweltbehörden gefördert werden. Das Umweltstrafrecht ist ein immer wichtiger werdender Teil des Verwaltungsstrafrechts.