März 20, 2023 12:30 pm

Im Urteil 6B_1208/2022 vom 16. Februar 2023 befasste sich das Bundesgericht mit einem Delikt der (versuchten) Vergewaltigung sowie der sexuellen Nötigung (sowie anderen Delikten) aus dem Kanton Aargau. Zur Diskussion stand das Vorliegen der Qualifikation der Grausamkeit im Sinne von Abs. 3 von Art. 189 und Art. 190 StGB durch den Einsatz einer Schere. Die Qualifikation wurde vom Bundesgericht bejaht (E.1). Weiter bestätigte das Bundesgericht die Landesverweisung im gesetzlich maximalen Umfang von 15 Jahren. Das Bundesgericht bestätigte die Landesverweisung von 15 Jahren, auch wenn bezüglich der Delikte ein leichtes bis mittelschweres bzw. ein mittelschweres Verschulden vorhanden war (E.3).

März 17, 2023 11:41 am

Im Urteil 6B_1157/2022 vom 24. Februar 2023 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht u.a. mit der Landesverweisung und der SIS-Ausschreibung bei qualifizierter Wiederhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz. Das Bundesgericht nahm auch zum Verhältnis von Landesverweisung und Art. 8 EMRK Stellung: Soweit ein Anspruch aus Art. 8 EMRK in Betracht fällt, ist die Rechtsprechung des EGMR zu beachten. Die Staaten sind nach dieser Rechtsprechung berechtigt, Delinquenten auszuweisen; berührt die Ausweisung indes Gewährleistungen von Art. 8 Ziff. 1 EMRK, ist der Eingriff nach Art. 8 Ziff. 2 EMRK zu rechtfertigen (Urteil des EGMR in Sachen I.M. c. Suisse vom 9. April 2019, Req. 23887/1v6, Ziff. 68). Nach diesem Urteil haben sich die nationalen Instanzen von den im Urteil Üner c. Niederlande vom 18. Oktober 2006 (Req. 46410/99) resümierten Kriterien leiten zu lassen (zum Ganzen: Urteil 6B_841/2019 vom 15. Oktober 2019 E. 1.2 mit Hinweisen).» (E.3.1).

März 17, 2023 10:45 am

Im Urteil 1B_185/2022 vom 22. Februar 2023 aus dem Kanton Schaffhausen befasste sich das Bundesgericht mit einem SVG-Fall eines Audi S8-Lenkers. Zur Diskussion stand im Urteil einzig die Frage der Entsiegelung und Durchsuchung des Mobiltelefons des Lenkers. Das Bundesgericht sah, im Gegensatz zur Vorinstanz, keine unzulässige «fishing expedition» und bejahte die Durchsuchung des Mobiltelefons, u.a. mit den folgenden Ausführungen: «Für diesen Zeitraum besteht objektiv Anlass zur Annahme, dass die auf dem Mobiltelefon gespeicherten Daten für die Abklärung der mutmasslichen Straftat hilfreich sein können. Es ist plausibel anzunehmen, der Beschwerdegegner könnte bereits vor dem Verkehrsunfall bzw. dem allfälligen Rennen mit seinen Kollegen, insbesondere mit dem Fahrer bzw. den Mitfahrern im VW, kommuniziert haben bzw. es lägen allenfalls Videoaufnahmen der Fahrt oder des Unfalls vor. Darin liegt denn auch keine unzulässige Beweisausforschung.» (E.2.4). 

März 16, 2023 11:21 am

Im Urteil 1B_95/2023 vom 8. März 2023 befasste sich das Bundesgericht mit einem Haftfall aus dem Kanton Zürich, wo es um den Vorwurf der Drohung ging. Das Bundesgericht korrigierte hier zunächst die falsche Feststellung des Sachverhalts durch das Obergericht Zürich (E.2) und erklärte, dass durch den «Wechsel» des Haftgrunds auch dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör hätte gewährt werden müssen (E.3). Schliesslich und vor allem erkannte das Bundesgericht, dass im vorliegenden Fall der mit sehr hohen Hürden behaftete Haftgrund der Wiederholungsgefahr («Präventivhaft» nicht gegeben war (E.4): «Die vom Beschwerdeführer möglicherweise künftig ausgehenden Drohungen stellen folglich mangels seiner Gefährlichkeit keine erhebliche Sicherheitsgefährdung dar und rechtfertigen keine mehrere Monate andauernde Inhaftierung. Dies gilt insbesondere auch unter Berücksichtigung der restriktiven Anwendung des besonderen Haftgrunds der Wiederholungsgefahr.» (E.4.3).

März 13, 2023 1:39 pm

Im Urteil 6B_1133/2021 vom 1. Februar 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) befasste sich das Bundesgericht mit einem SVG-Fall aus dem Aargau. Zum Leiturteil wird er bezüglich zwei Teilbereichen. Erstens äussert sich das Bundesgericht eingehend zu SVG-Kontrollen im Grenzgebiet zwischen der Schweiz und Deutschland (E.1). Zweites äussert sich das Bundesgericht zur DSG-Konformität von Videoüberwachungen und der strafrechtlichen Verwertbarkeit von betreffenden Aufnahmen, einem mehr als aktuellen Thema (E.2). «Die Videoaufzeichnung im fraglichen Parkhaus des Flughafens U. erfolgte aus Sicherheitsgründen und diente der Verhinderung und Aufklärung von rechtswidrigen Handlungen. Wie der Beschwerdeführer selbst vorbringt, werden die durch die Videoüberwachung erzielten Personendaten zum Zweck der Gewährleistung der Sicherheit im Parkingareal (des Flughafens) verwendet. Er bestreitet denn auch nicht, dass eine Videoüberwachung in einem öffentlich zugänglichen Parkhaus eines internationalen Flughafens geeignet sein kann, sowohl den Schutz von dort sich aufhaltenden Personen und/oder befindlichen Gegenständen der Betreiberin selbst oder Dritter zu gewährleisten als auch zur Ahndung allfälliger Widerhandlungen im Parkhaus beizutragen. (E.2.4.3).

März 13, 2023 5:28 am

Im Urteil 6B_899/2021 des Bundesgerichts vom 26. Januar 2023, welches nach einer öffentlichen Beratung und in Fünferbesetzung gefällt wurde, ging es um einen Anwalt, der in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Zürich eine Beilage einreichte, welche dem Bankgeheimnis unterworfene Informationen enthielt. Die Schlüsselfrage dabei war, ob es sich dabei um Eventualvorsatz oder um bewusste Fahrlässigkeit handelte. War das Obergericht Zürich als Vorinstanz noch verständnisvoll mit dem Anwalt, der offen einräumte, dass er die Beilage nicht vollständig selber gelesen hatte, sah das Bundesgericht es anders. Zunächst machte das Bundesgericht wichtige generell-abstrakte Ausführungen zu den Themen Vorsatz vs. Eventualvorsatz (E.3.5.1), der Abgrenzung von Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit (E.3.5.2) sowie zu seiner eigenen Kognition bei diesen Fragen (E.3.5.3). Das Bundesgericht stellte bei Anwalt vor allem die Verletzung der Sorgfaltspflicht ins Zentrum und hiess anschliessend die Beschwerde der Oberstaatsanwaltschaft Zürich gut: «Aus der anwaltlichen Pflicht zur sorgfältigen und gewissenhaften Berufsausübung (Art. 12 lit. a BGFA) ergibt sich jedoch, dass ein Anwalt Dokumente, welche er von seinem Mandanten erhält und in einem Zivilprozess als Beweismittel einzureichen gedenkt, vollständig prüft und sich vergewissert, dass dort einerseits nichts steht, was die Beweiskraft des Dokuments schmälert […], und es andererseits keine Informationen enthält, die einer gesetzlichen Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.» (E.3.6.3).

März 10, 2023 10:33 am

Künftig kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) Daten auf Handys oder Computern auswerten, wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht anders festgestellt werden können. Das hat das Parlament 2021 beschlossen. An seiner Sitzung vom 10. März 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den für die Umsetzung notwendigen Verordnungsanpassungen eröffnet. Da Strafverfahren oft verknüpft sind mit Migrationsverfahren, schauen wir uns das hier an.

März 10, 2023 9:19 am

Im Urteil 1B_81/2023 vom 27. Februar 2023 aus dem Kanton Basel-Landschaft geht es um Untersuchungshaft beim Vorwurf des Delikts der Brandstiftung. Das Bundesgericht äussert sich dabei einerseits eingehend zum dringenden Tatverdacht und zu den Indizien (E.3). Andererseits prüft das Bundesgericht im Detail den besonderen Haftgrund der Wiederholungsgefahr von Art. 221 Abs. 1 lit. c StPO, wobei die Einordnung eines Gutachtens mit grundsätzlich positiver Legalprognose im Fokus stand (E.4). Hier die Schlüsselausführung: «Nach dem Gesagten durfte die Vorinstanz gemäss dem Bundesgericht gestützt auf die Häufigkeit und Intensität der fraglichen dem Beschwerdeführer zur Last gelegten Delikte sowie die Ausführungen im psychiatrischen Gutachten betreffend die erhöhte Rückfallgefahr von Serientätern, ungeachtet der grundsätzlich positiven gutachterlichen Beurteilung der persönlichen Lebensumstände des Beschwerdeführers, willkürfrei von einer ungünstigen Legalprognose ausgehen.» (E.4.4).

März 8, 2023 7:28 am

Im Urteil 6B_1430/2021 vom 15. Februar 2023 befasste sich das Bundesgericht mit einem SVG-Fall aus dem Kanton Aargau, wobei das Berufungsverfahren vor dem Obergericht des Kantons Aargau im Fokus stand, welches das schriftliche Verfahren angeordnet und dem Beschuldigten kein rechtliches Gehör gewährt hat. Das Bundesgericht führte aus, dass das Berufungsverfahren, vorbehältlich weniger Ausnahmen, mündlich durchzuführen sei. Im Übrigen habe das Berufungsgericht im Einzelfall zu prüfen, ob der Verzicht auf die öffentliche Verhandlung auch mit Art. 6 Ziff. 1 EMRK vereinbar ist (E.1.2.1). Weiter machte das Bundesgericht Ausführungen zum Ablauf des schriftlichen Verfahrens (E.1.2.2) sowie zum Anspruch auf rechtliches Gehör (E.1.2.3). In casu bejahte das Bundesgericht die Verletzung von Verfahrensrechten durch das Obergericht des Kantons Aargau (E.1.3).