Verwaltungskommission – Umsetzung der Empfehlungen abgeschlossen
Die Mitarbeitenden des Bundesstrafgerichts haben sich intensiv der Umsetzung der Empfehlungen der Aufsichtsbehörde gewidmet. Die notwendigen Massnahmen wurden vollständig umgesetzt. Ebenso befasste sich die Verwaltungskommission mit dem Projekt „Instanzentrennung“: eine interne Arbeitsgruppe prüfte, wie mit einer Reorganisation der Strukturen des Bundesstrafgerichts eine erste Instanz und eine Rechtsmittelinstanz geschaffen werden können. Diese Evaluation soll im 2023 noch vertieft werden.
Strafkammer – konstant hoher Erledigungsquotient und viele Verhandlungen als Dreiergericht
Die Strafkammer verzeichnete im Jahr 2022 mit 57 Eingängen etwa gleich viel Fälle wie im Vorjahr. Gegenüber dem Vorjahr sind in der Strafkammer sowohl die Eingänge als auch die Anzahl der Erledigungen in etwa konstant geblieben. Im Vergleich zum 2021 war eine deutliche Zunahme der Hauptverhandlungen als Kollegialgericht (Dreierbesetzung) zu verzeichnen.
Beschwerdekammer – hoher Erledigungsquotient und Rückgang der Beschwerden
Im Jahr 2022 verzeichnete die Beschwerdekammer mit 541 Eingängen weniger Fälle als im Vorjahr. Der Erledigungsquotient lag bei rund 111% und damit deutlich über dem Vorjahreswert. Die überwiegende Mehrheit der Verfahren wurde innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen. Mit wenigen Ausnahmen hat die Beschwerdekammer im Zirkulationsverfahren in Dreierbesetzung entschieden.
Berufungskammer – hohe Anzahl Berufungen bei personeller Unterbesetzung
Die Berufungskammer hatte als zweitinstanzliches Strafgericht des Bundes mit 37 Fällen weiterhin eine sehr hohe Arbeitslast. Sie verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr gleich viele Berufungsverfahren, hingegen deutlich weniger Revisionsverfahren. Im 2022 konnten in etwa gleich viele Verfahren abgeschlossen werden wie eingegangen sind. Sowohl die Anzahl der Eingänge als auch der Erledigungen lag auch im Jahr 2022 weit über jener, die der ursprünglichen Planung zugrunde gelegt wurde.