Auswertung von Datenträgern im Asylverfahren: Eröffnung der Vernehmlassung

Künftig kann das Staatssekretariat für Migration (SEM) Daten auf Handys oder Computern auswerten, wenn die Identität, die Nationalität oder der Reiseweg von Asylsuchenden nicht anders festgestellt werden können. Das hat das Parlament 2021 beschlossen. An seiner Sitzung vom 10. März 2023 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zu den für die Umsetzung notwendigen Verordnungsanpassungen eröffnet. Da Strafverfahren oft verknüpft sind mit Migrationsverfahren, etwa durch Aktenbeizug, schauen wir uns das hier an.

Die neuen Verordnungsbestimmungen legen fest, welche Personendaten auf den Datenträgern von Asylsuchenden durch das SEM ausgewertet werden dürfen. Zudem werden die für die Auswertung zuständigen Stellen im SEM bezeichnet und das Verfahren zur Auswertung der Datenträger geregelt. Weitere Anpassungen betreffen unter anderem die Zwischenspeicherung der Personendaten und den Einsatz von Software.

Die Bestimmungen sehen auch vor, dass Betroffene vom SEM umfassend über die Auswertung informiert werden. Sie sollen bereits zu Beginn des Asylverfahrens über die Möglichkeit der Auswertung elektronischer Datenträger in Kenntnis gesetzt werden. Zusätzlich sollen die Betroffenen ausführlich über das Verfahren und insbesondere die Folgen einer verweigerten Auswertung der Datenträger informiert werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 19. Juni 2023.

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