Aufwertung des Straf- und Strafprozessrechts bei der mündlichen Anwaltsprüfung im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich ist es bei der mündlichen Anwaltsprüfung ab dem 1. Oktober 2024 zur Aufwertung des Strafrechts- und Strafprozessrechts gekommen. Informationen dazu sind dem neuen „Merkblatt zur mündliche Anwaltsprüfung“ des Obergerichts des Kantons Zürich zu entnehmen.