Aufwertung des Straf- und Strafprozessrechts bei der mündlichen Anwaltsprüfung im Kanton Zürich

Im Kanton Zürich ist es bei der mündlichen Anwaltsprüfung ab dem 1. Oktober 2024 zur Aufwertung des Strafrechts- und Strafprozessrechts gekommen. Informationen dazu sind dem neuen „Merkblatt zur mündliche Anwaltsprüfung“ des Obergerichts des Kantons Zürich zu entnehmen.

Die Richtzeiten im Strafrecht (StGB und StPO) werden um zehn Minuten verlängert, diejenigen des materiellen Privatrechts (OR und ZGB) um zehn Minuten gekürzt.

Weiter wird das Anwaltsrecht neu der Fächerkombination des Staats- und Verwaltungsrechts zugeordnet und dort geprüft.

Hier geht es zum neuen Merkblatt zur mündlichen Anwaltsprüfung.

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