Verordnung über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2022
Dezember 21, 2022 11:34 am

Der Bundesrat ermöglicht der Schweiz die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA). Mit der Verordnung über die Zusammenarbeit mit der Europäischen Staatsanwaltschaft vom 21. Dezember 2022 hat er heute die dafür notwendige Rechtsgrundlage geschaffen. Gestützt darauf können die Schweizer Strafverfolgungsbehörden künftig Beweismittel und Informationen mit der EUStA austauschen. Damit stärkt der Bundesrat die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität. Die in Luxembourg domizilierte EUStA wirbt auf ihrer Website mit dem folgenden Spruch: «Protecting European taxpayers’ money from criminals».