verdeckte Fahnung
Oktober 23, 2023 4:58 am

Im Urteil 7B_247/2022 vom 12. September 2023 aus dem Kanton Zürich ging es um versuchte sexuelle Handlungen mit einem Kind durch Kontakte – mit einem verdeckten Fahnder – in einem Chatroom. Das Bundesgericht befasste sich in diesem sehr ausführlich theoretisch begründeten Urteil (gemäss eigenen Aussagen) erstmals mit der zulässigen Einwirkung vor der Tatbegehung, u.a. wie folgt: ««Das Bundesgericht hat sich bereits mit der unzulässigen Erwirkung eines Geständnisses durch einen verdeckten Ermittler befasst. Es hat die infolge unzulässiger Einwirkung des verdeckten Ermittlers und unter Missachtung der Selbstbelastungsfreiheit erfolgten Aussagen als absolut unverwertbar im Sinne von Art. 141 Abs. 1 StPO erklärt (BGE 148 IV 205 E. 2.8). Mit dem Mass der zulässigen Einwirkung vor der Tatbegehung hat es sich in seiner publizierten Rechtsprechung indessen noch nicht beschäftigt. Hierzu ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) heranzuziehen.» (E.3.6.1). Beim Ergebnis in diesem Fall, die Handlungen des verdeckten Fahnders wurden nicht als übermässige Einwirkungen angesehen (E.4.2 a.E.), kann man durchaus geteilter Meinung sein. Absolut unverständlich ist aber, dass dieses für die häufigen Fälle der verdeckten Fahndung äusserst relevante Urteil nicht zur amtl. Publ. vorgesehen ist.