Amtsmissbrauch im Sinne von Art. 312 StGB durch Pfeffersprayeinsatz in Bündner Nachtclub
Im Urteil 6B_101/2022 vom 30. Januar 2023 (zur amtl. Publ. vorgesehen) ging es vor Bundesgericht um den Pfeffersprayeinsatz eines Polizisten im Rahmen der Polizeistundenkontrolle in einem Nachtclub im Kanton Graubünden gegen den Geschäftsführer. Das Bundesgericht bestätigte die zweitinstanzliche Verurteilung des Polizisten wegen Amtsmissbrauchs im Sinne von Art. 312 StGB. Neben einer ausführlichen Diskussion des Tatbestandes äusserte sich das Bundesgericht wie folgt: «Soweit der Beschwerdeführer schliesslich eine Verletzung von Art. 312 StGB geltend machen will, weil der auf der subjektiven Ebene der Absicht geforderte Nachteil nicht in der Zwangshandlung selber liegen könne, ist der vorinstanzliche Schuldspruch nach dem in E. 1.3 hiervor Gesagten nicht zu beanstanden.» (E.3).