Februar 21, 2023 8:32 am
Im sehr Lesenswerten Urteil 6B_1078/2022 vom 25. Januar 2023 des Bundesgerichts aus dem Kanton Aargau stehen einerseits diverse Aspekte des Strafprozessrechts zur Diskussion (u.a. Akteneinsichtsrecht, Dokumentationspflicht, Konfrontationsrecht, Verfahrenstrennung, Suggestivfragen). Andererseits geht es um diverse BetmG-Tatbestände, wie u.a. den Tatbestand des Anstaltentreffens von Art. 19 Abs. 1 lit. g BetmG. Merkwürdig, ja gänzlich strafrechtsfremd und aus dem Zivilprozessrecht stammend, ist die Aussage des Bundesgerichts, dass den Beschuldigten Vorbringungs- und Substanziierungspflichten bezüglich entlastenden Aspekten getroffen haben sollten (E.1.2.a.E.). Dies ist natürlich abzulehnen.