Signalisation Höchtsgeschwindigkeit
Juli 2, 2024 12:14 pm

Im Leiturteil des Bundesgerichts 1C_539/2022 vom 23. Mai 2024 aus dem Kanton Graubünden (zur amtl. Publ. vorgesehen) ging es die Frage der Notwendigkeit der Beachtung der Signalisation einer Höchstgeschwindigkeit, unabhängig davon, ob diese rechtmässig publiziert wurde oder Personen gefährdet wurden. Das Bundesgericht erklärte hierzu: ««Motorfahrzeugführerinnen und -führer müssen auf die Gültigkeit der markierten Signalisationen vertrauen dürfen. Wer auf die Gültigkeit einer signalisierten Höchstgeschwindigkeit vertraut, wird die Geschwindigkeit anderer Verkehrsteilnehmender, welche die Signalisation missachten, falsch einschätzen. Für Letztere ist es im Einzelfall nicht vorweg erkennbar, ob sie dadurch andere Verkehrsteilnehmende konkret gefährden. Sie schaffen aber jedenfalls ein erhebliches, nicht akzeptables Risiko. Angesichts des heutigen Verkehrsaufkommens kann nicht in Kauf genommen werden, dass einzelne Motorfahrzeugführende eine signalisierte Höchstgeschwindigkeit ignorieren und darauf vertrauen, diese sei wegen mangelhafter Publikation nicht gültig. Dies gilt in besonderem Mass bei den hohen Geschwindigkeiten, die auf den Autobahnen erreicht werden. Die Pflicht zur Beachtung der Signalisation muss demnach ungeachtet davon gelten, ob deren Missachtung zu einer konkreten Gefährdung führt. Dementsprechend ist das Bundesgericht bei einer Missachtung der signalisierten Höchstgeschwindigkeit auf einer Autobahn stets von der Verbindlichkeit der entsprechenden Signalisation ausgegangen […].» (E.5.4).