Polizeivertrag Schweiz Deutschland
Mai 8, 2024 2:37 pm

Die grenzüberschreitende Kriminalität ist heute eine Realität und sie nimmt laufend zu. Deshalb ist die bilaterale polizeiliche Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Schweiz essentiell. Deutschland und die Schweiz haben den Polizeivertrag von 2002 gemeinsam überarbeitet und an die Herausforderungen der heutigen Zeit angepasst. Der revidierte Polizeivertrag trat am 1. Mai 2024 in Kraft. Der Vertrag vereinfacht beispielsweise aus Sicht des Bundesrates grenzüberschreitende Observationen und verdeckte Ermittlungen zur Bekämpfung internationaler Kriminalität, stärkt den Zeugen- und Opferschutz und legt die Grundlage für eine noch engere Zusammenarbeit in Krisenlagen. Der bislang geltende Polizeivertrag vom 27. April 1999, der noch aus der Zeit vor dem Schengen-Beitritt der Schweiz stammt, wurde mit dem Inkrafttreten des neuen Vertrags ausser Kraft gesetzt.