7B_805/2023
Juli 23, 2024 2:23 pm

Im Urteil 7B_805/2023, 7B_806/2023 vom 28. Juni 2024 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit dem beliebten Thema des Entsiegelungsverfahrens. Das Bundesgericht entschied den Fall wie folgt: «Die Vorinstanz [Bezirksgericht Pfäffikon, Zwangsmassnahmengericht] überlässt - ohne weitere Begründung - die "Entsiegelung, Aussonderung und Durchsuchung" hinsichtlich der im Entsiegelungsverfahren GT230004 sichergestellten Datenträger und Aufzeichnungen der Beschwerdegegnerin [Staatsanwaltschaft See/Oberland]. Wenn sie mithin die Triage an die Beschwerdegegnerin als Strafverfolgungsbehörde delegiert, anstatt sie selber vorzunehmen oder von einer beigezogenen sachverständigen Person vornehmen zu lassen, ist dies nicht mit dem Bundesrecht vereinbar. Die Beschwerde erweist sich in diesem Punkt als begründet.» (E.2.2).