7B_369/2025
Mai 30, 2025 12:21 pm

Im Urteil 7B_369/2025 vom 16. Mai 2025 aus dem Kanton Luzern bejahte das Bundesgericht bei einem 82 Jahre alten Beschuldigten die Weiterführung der Untersuchungshaft wegen qualifizierter Wiederholungsgefahr Art. 221 Abs. 1bis StPO wegen des Verdachts hinsichtlich schwerer Sexualdelikte zu Lasten von mehreren Frauen. Es lag eine forensisch-psychiatrische Vorabstellungnahme vor, welche über ein blosses Aktengutachten hinausging. Das Bundesgericht bestätigte seien bisherige Praxis zu diesem besonderen Haftgrund wie folgt: «Die Beschwerde erweist sich auch als unbegründet, soweit der Beschwerdeführer das Bestehen einer qualifizierten Wiederholungsgefahr gemäss Art. 221 Abs. 1bis StPO bestreitet. Das Bundesgericht hat sich in jüngster Vergangenheit mehrfach zu den Anordnungsvoraussetzungen des per 1. Januar 2024 gesetzlich neu eingeführten Haftgrundes der qualifizierten Wiederholungsgefahr nach Art. 221 Abs. 1bis StPO geäussert (siehe BGE 150 IV 360 E. 3.2.2 ff.; 150 IV 149 E. 3.2.; Urteil 7B_1124/2024 vom 29. November 2024 E. 4.4 und E. 4.6.1). Darauf kann vollumfänglich verwiesen werden und es besteht vorliegend kein Anlass für weitere Bemerkungen.» (E.4.1).