6B_816/2024
August 28, 2025 8:06 am

Das Bundesgericht weist, wie es heute mitteilt, im Urteil 6B_816/2024 vom 22. Juli 2025 die Beschwerde von Tariq Ramadan gegen seine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung durch das Genfer Kantonsgericht ab. Er hatte im Wesentlichen eine willkürliche Würdigung der Beweismittel geltend gemacht. Das Urteil betrifft eine Oktobernacht aus dem Jahr 2008.