Genfer Urteil gegen Tariq Ramadan von Bundesgericht bestätigt

Das Bundesgericht weist, wie es heute mitteilt, im Urteil 6B_816/2024 vom 22. Juli 2025 die Beschwerde von Tariq Ramadan gegen seine Verurteilung wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung durch das Genfer Kantonsgericht ab. Er hatte im Wesentlichen eine willkürliche Würdigung der Beweismittel geltend gemacht. Das Urteil betrifft eine Oktobernacht aus dem Jahr 2008.

Sachverhalt und Instanzenzug

Tariq Ramadan war in der Nacht vom 28. auf den 29. Oktober 2008 mit einer Frau in einem Hotel in Genf zusammengetroffen. Das Genfer Kantonsgericht kam 2024 zum Schluss, dass er sich damals gegenüber der Betroffenen der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung schuldig gemacht habe. Bei seinem Schuldspruch stützte sich das Kantonsgericht auf Zeugenaussagen, Atteste, ärztliche Berichte und private Sachverständigengutachten, welche mit den Schilderungen des Opfers übereinstimmen würden. Es verhängte gegen Tariq Ramadan eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt. Erstinstanzlich war er 2023 freigesprochen worden.

Ausführungen des Bundesgerichts im Urteil 6B_816/2024 vom 22. Juli 2025

Das Bundesgericht weist im Urteil 6B_816/2024 die Beschwerde von Tariq Ramadan gegen das Urteil des Kantonsgerichts ab, soweit es darauf eintritt. Er machte im Wesentlichen eine willkürliche Würdigung der Beweismittel durch das Kantonsgericht geltend. Im Weiteren führte er Rügen betreffend Verfahrensmängel an (betreffend Befragung im Berufungsverfahren, Ausstand), die ebenfalls abgewiesen wurden.

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