1B_450/2022
Juli 13, 2023 7:33 am

Im Urteil 1B_450/2022 vom 30. Mai 2023 aus dem Kanton Nidwalden befasste sich das Bundesgericht mit dem Antrag auf Wechsel der amtlichen Verteidigung. Im Fokus steht dabei u.a. der Einsatz von Anwaltspraktikantinnen und Anwaltspraktikanten bei wichtigen Einvernahmen. Das Bundesgericht äusserte sich u.a. wie folgt: «Wie das Bundesgericht bereits in seinem konnexen Urteil […] erwog, sind zur forensischen Berufsausübung zugelassene Praktikanten grundsätzlich befugt, unter Anleitung und enger Beaufsichtigung des mandatierten Anwaltes bzw. der Anwältin als Substituten der Offizialverteidigung tätig zu sein. […] Dass die amtliche Verteidigerin ihr Mandat nicht in eigener Verantwortung koordiniert und ihre Praktikanten nicht fachlich angeleitet und beaufsichtigt hätte, ist weder ausreichend dargetan noch aus den Akten ersichtlich. Der Vorinstanz ist auch darin zuzustimmen, dass der blosse teilweise Verzicht auf Ergänzungsfragen (bzw. auf eine grössere Zahl von Ergänzungsfragen) noch kein prozessuales Versäumnis, geschweige denn eine Pflichtwidrigkeit der Praktikanten zu begründen vermöchte.» (E.5.4) Bei den Ergänzungsfragen gilt ja bekanntlich die Binsenwahrheit, dass die Anzahl der Ergänzungsfragen kein Qualitätsmerkmal der Verteidigung ist.