Ausstandpflicht in eigener Sache bei Personen von Strafbehörden
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Juni 7, 2023 12:10 pm
Im Urteil 1B_135/2023 vom 9. Mai 2023 aus dem Kanton Luzern ging es um das Thema des Ausstandes einer Polizistin, welche Geschädigte im Verfahren ist, in welchem sie auch als Polizistin Handlungen vornahm. Das Bundesgericht sprach sich für eine Ausstandpflicht i.S.v. Art. 56 lit. a StPO aus: «Aus Art. 56 lit. a StPO folgt, dass die in einer Strafbehörde tätige Person weder in eigener Sache ermitteln noch entscheiden darf.» (E.3)