Notwendige Verteidigung

Lesezeit: 2 Min
September 16, 2022 3:37 pm

Eine Beschuldigte Person ist gemäss Art. 129 Abs. 1 StPO grundsätzlich berechtigt, sich selber im Strafverfahren zu verteidigen, und zwar über alle Instanzen. Ratsam dürfte dies aber kaum sein. Eine Ausnahme bilden Fällen von notwendiger Verteidigung gemäss Art. 130 StPO, wo ein Beschuldigter zwingend eine Strafverteidigung bedarf. Wir schauen uns hier das Thema der notwendigen Verteidigung genauer an.

August 30, 2022 3:29 pm

Im Grundsatzurteil 6B_684/2021 vom 22. Juni 2022 äusserte sich das Bundesgericht zu formellen Anforderungen an den Strafbefehl. Der Strafbefehl muss nach Art. 353 Abs. 1 lit. k StPO die eigenhändige Unterschrift der ausstellenden Staatsanwältin bzw. Staatsanwalts enthalten. Faksimile-Unterschriften genügen diesem Erfordernis nicht. Es ist aber nicht notwendigerweise von einer Nichtigkeit auszugehen.