SEM
Dezember 4, 2022 1:38 pm

Seitdem die Bestimmungen des Strafgesetzbuches zur Umsetzung der eidgenössischen Volksinitiative «für die Ausschaffung krimineller Ausländer» in Kraft getreten sind, hat sich die Zuständigkeit des Staatssekretariats für Migration im Bereich der Einreiseverbote geändert. Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) präzisiert die Zuständigkeit im Urteil F-1776/2019 vom 16. November 2022. Im konkreten Fall stellt das BVGer fest, dass der Betroffene keine Straftaten begangen hatte, die eine obligatorische Landesverweisung zur Folge haben, und dass sich das Strafurteil nicht ausdrücklich zur fakultativen Landesverweisung geäussert hat. Das BVGer bejaht deshalb die Zuständigkeit des SEM, ein Einreiseverbot zu verhängen.