Erfolgreiche Rechtsverweigerungsbeschwerde eines abgewiesenen Zuschauers bei einer Berufungsverhandlung
Im Urteil 7B_1275/2024 vom 18. September 2025 aus dem Kanton Bern befasste sich das Bundesgericht mit einer weitergeleiteten Laienbeschwerde eines Mannes, dem der Besuch einer Berufungsverhandlung als Zuschauer verweigert wurde und der Auslagenersatz verlangte. Das Bundesgericht erklärte zur Rechtsverweigerungsbeschwerde folgendes und hiess diese dann auch gut: «Eine formelle Rechtsverweigerung liegt vor, wenn eine Behörde auf eine ihr frist- und formgerecht unterbreitete Sache nicht eintritt, obschon sie darüber befinden müsste (BGE 135 I 6 E. 2.1), oder wenn sie eine Eingabe nicht an die Hand nimmt und behandelt (BGE 149 II 209 E. 4.2; 144 II 184 E. 3.1; Urteile 2C_293/2023 vom 11. Juni 2025 E. 3.1; 6B_1408/2022 vom 17. Februar 2023 E. 4.5.2). Ob eine formelle Rechtsverweigerung vorliegt, prüft das Bundesgericht mit freier Kognition (BGE 149 II 209 E. 4.2 in fine; 144 II 184 E. 3.1; 135 I 6 E. 2.1).» (E.2.2).