7B_28/2025
April 19, 2026 11:33 am

Im Urteil 7B_28/2025 vom 23. März 2026 aus dem Kanton Zürich befasste sich das Bundesgericht mit verschiedenen Verletzungen des Siegelungsrechts durch die Strafbehörden. Einerseits ging es um die rechtsgenügende Anrufung von Siegelungsgründen (E.2). Anderseits standen Fehler im Siegelungsablauf zur Diskussion (E.3). Das Bundesgericht hiess die Beschwerde wie folgt gut und liess das Mobiltelefon an den Beschwerdeführer retournieren: «Zusammengefasst unterliefen den Strafverfolgungsbehörden im vorliegenden Siegelungsverfahren mehrere Verfahrensfehler, wobei namentlich die nach Kenntnis des Siegelungsantrags während mehr als zwei Wochen unterbliebene Siegelung des Mobiltelefons schwer wiegt. Dies schliesst eine Fortsetzung des Entsiegelungsverfahrens aus und das Entsiegelungsbegehren ist folglich abzuweisen (vgl. Urteil 7B_54/2023 vom 12. Oktober 2023 E. 4.2). Antragsgemäss ist das Mobiltelefon dem Beschwerdeführer zu seinen bei der Strafanstalt Pöschwies gelagerten persönlichen Effekten herauszugeben.» (E.3.5).