7B_1075/2025
März 2, 2026 4:09 pm

Im Urteil 7B_1075/2025 vom 12. Februar 2026 aus dem Kanton Basel-Landschaft befasste sich das Bundesgericht in einem Fall mit dem Vorwurf des Mordes mit einem formell unzulässigen «hybriden Entsiegelungsentscheid», der aber auch materiellrechtlich unhaltbar (E.2). Es hiess die Beschwerde der Staatsanwaltschaft u.a. wie folgt gut: «Die Rüge der Staatsanwaltschaft ist begründet:  In Anbetracht der Schwere der Tatvorwürfe ist nicht plausibel, dass das Interesse des Beschwerdegegners am Schutz seiner Persönlichkeit gegenüber dem Strafverfolgungsinteresse überwiegen könnte. Daran vermag angesichts der vorstehend dargelegten Grundsätze auch nichts zu ändern, dass es sich insbesondere bei der Auswertung von elektronischen Datenträgern um einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Person handeln kann. Die Vorinstanz verletzt Bundesrecht, wenn sie unter den gegebenen Umständen die Entsiegelung zeitlich einschränkt. Die Staatsanwaltschaft wird sich - nach erfolgter Entsiegelung - bei der Durchsuchung indessen von Amtes wegen strikt auf die Suche nach verfahrensrelevanten Inhalten zu beschränken haben und darf bloss solche formell beschlagnahmen und zu den Verfahrensakten nehmen […].» (E.3.4).