6B_376/2024
Juni 25, 2024 1:59 pm

Im Urteil 6B_376/2024 vom 5. Juni 2024 aus dem Kanton Solothurn befasste sich das Bundesgericht mit dem Thema Gutachten bei stationären Massnahmen. Das Bundesgericht erläuterte generell-abstrakt ausführlich die Anforderungen an das Gutachten und an das Gericht (E.2). Interessant sind insbesondere auch die folgenden sachspezifischen Ausführungen: «Eine einmalige Exploration während 100 Minuten bewegt sich angesichts der Rechtsprechung und der in der Fachliteratur vertretenen Ansicht eher im untersten Bereich des Richtwerts […]. Jedoch können die Art der Begutachtung und insbesondere ihr Umfang nicht losgelöst vom konkreten Fall bestimmt werden, sondern müssen in Zusammenhang mit der Fragestellung und vom Krankheitsbild her gesehen werden […]. Wie die Vorinstanz zutreffend festhält, hat die Sachverständige anlässlich ihrer Einvernahme überzeugend begründet, weshalb sie eine einmalige Exploration der Beschwerdeführerin von der Dauer von 100 Minuten als genügend erachtet habe: Diese habe ihr gut Auskunft geben können, sei in stabil remittiertem Zustand gewesen und die Störung sei in den Akten eindeutig dokumentiert gewesen. […]. Die Sachverständige hat im Gutachten begründet, dass sie auf eine körperliche Untersuchung verzichte, da sich anhand der Anamneseerhebung keine Hinweise auf eine für die gutachterlichen Fragestellungen relevante körperliche Erkrankung ergeben hätten […]. Damit hat sie nachvollziehbar dargelegt, weshalb sie auf eine körperliche Untersuchung verzichtet. Diese Einschätzung der Sachverständigen vermag die Beschwerdeführerin mit ihrem Einwand, es handle sich dabei lediglich um reine Spekulation nicht in Frage zu stellen. Unter den gegebenen Umständen stellt die unterlassene körperliche Untersuchung keinen Mangel im Gutachten dar […]» (E.2.3.3).