Durchsuchung von Handy bei Verdacht auf Autorennen
Im Urteil 1B_185/2022 vom 22. Februar 2023 aus dem Kanton Schaffhausen befasste sich das Bundesgericht mit einem SVG-Fall eines Audi S8-Lenkers. Zur Diskussion stand im Urteil einzig die Frage der Entsiegelung und Durchsuchung des Mobiltelefons des Lenkers. Das Bundesgericht sah, im Gegensatz zur Vorinstanz, keine unzulässige «fishing expedition» und bejahte die Durchsuchung des Mobiltelefons, u.a. mit den folgenden Ausführungen: «Für diesen Zeitraum besteht objektiv Anlass zur Annahme, dass die auf dem Mobiltelefon gespeicherten Daten für die Abklärung der mutmasslichen Straftat hilfreich sein können. Es ist plausibel anzunehmen, der Beschwerdegegner könnte bereits vor dem Verkehrsunfall bzw. dem allfälligen Rennen mit seinen Kollegen, insbesondere mit dem Fahrer bzw. den Mitfahrern im VW, kommuniziert haben bzw. es lägen allenfalls Videoaufnahmen der Fahrt oder des Unfalls vor. Darin liegt denn auch keine unzulässige Beweisausforschung.» (E.2.4).