Mit steigender Beliebtheit von Online-Bestellungen häufen sich auch die Feststellungen des BAZG bei den Kontrollen der aus dem Ausland stammenden Sendungen. Aus diesem Grund wurde im Grossraum Zürich in der vergangenen Woche an zehn verschiedenen Orten eine Schwerpunktkontrolle im Bereich des grenzüberschreitenden Online-Handels durchgeführt.
Knapp 700 Sendungen sichergestellt
Die Kontrolle fokussierte sich in erster Linie auf Gegenstände, die einerseits zur Einfuhr verboten und andererseits potenziell gefährlich sind. Insgesamt stellten die BAZG-Mitarbeitenden während der Schwerpunktkontrolle 692 Sendungen sicher. Spitzenreiter waren mit insgesamt 241 Sendungen Medikamente, rund ein Drittel dieser Sendungen betraf Erektionsförderer. Obwohl nicht im Fokus der Kontrolle, wurden zudem 188 Sendungen mit mutmasslichen Markenfälschungen festgestellt, die den jeweiligen Markeninhabern zur Beurteilung übermittelt werden. Ferner wurden in 61 Sendungen 79 Waffen sichergestellt. Darunter waren vor allem Kubotan, Imitationswaffen und Messer, jedoch auch einzelne Pistolen. Im Weiteren wurden 51 Sendungen mit Betäubungsmitteln, 45 Sendungen mit insgesamt 71 Laserpointern sowie 43 Sendungen mit 54 frequenzstörenden/nicht konformen Geräten sichergestellt. Die Bandbreite der Aufgriffe war alles in allem sehr breit, so wurden unter anderem beispielsweise auch Radarwarngeräte, Dopingmittel oder mit Haifischleberöl auch Sendungen im Bereich Artenschutz sichergestellt.
Je nach Art der sichergestellten Ware lässt sich feststellen, dass diese jeweils aus anderen Hauptherkunftsländern stammen: So gelangten die während der Schwerpunktkontrolle sichergestellten Sendungen mit Medikamenten vor allem aus Indien und China sowie via Deutschland in die Schweiz, diejenigen mit Markenfälschungen, Waffen, Laserpointern und frequenzstörenden/nicht konformen Geräten aus China. Die Sendungen mit Betäubungsmitteln stammten aus diversen Ländern.
Bestellung verbotener Waren: Bussen und Strafverfahren möglich
Stellt das BAZG bei seinen Kontrollen zur Einfuhr verbotene Gegenstände fest, stellt es diese sicher und übergibt die Fälle den zuständigen Behörden. Bei Waffen und Betäubungsmitteln sind dies die kantonalen Strafverfolgungsbehörden, bei Laserpointern das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und im Falle von Medikamenten und Dopingmitteln erfolgt eine Fallübergabe an Swissmedic respektive Swiss Sport Integrity. Fälle mit frequenzstörenden/nicht konformen Geräten werden dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) übergeben. Die jeweils zuständige Behörde entscheidet im Anschluss über die weiteren Schritte sowie allfällige Bussen und/oder Strafverfahren.