Datum: Donnerstag, den 21. Januar 2027
Tagungsort: Widder Hotel, Zunftstube, Rennweg 7, 8001 Zürich
Dauer: 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr
Diese Fachveranstaltung vergibt 5 Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht (schriftliche Bescheinigungen werden auf Wunsch vor Ort abgegeben).
Programm
Ab 13:30 Uhr
Eintreffen
13:40 Uhr
Begrüssung und Tagungseinführung durch Moderator Stephan Groth
13:45 Uhr
Jugendstrafrecht aktuell (Dauer: 45 Minuten)
Caroline Engel, Rechtsanwältin, Fachanwältin SAV Strafrecht, Diploma of Advanced Studies UZH in forensischen Wissenschaften
Das Jugendstrafrecht steht politisch unter Druck: Seit dem 1. Juli 2025 können Personen, die nach Vollendung des 16. Altersjahrs einen Mord begangen haben, unter bestimmten Voraussetzungen im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden. In der Herbstsession 2026 hat das Parlament zudem den Bundesrat beauftragt, den maximalen Freiheitsentzug für Jugendliche ab 16 Jahren von vier auf sechs Jahre und für 15-Jährige von einem auf zwei Jahre zu erhöhen. Das Referat zeigt, was diese Entwicklungen für die Praxis bedeuten, und beleuchtet die Besonderheiten des Jugendstrafverfahrens – von der Untersuchung durch die Jugendanwaltschaft über die Schutzmassnahmen bis zur Rolle der Verteidigung, die hier oft früher und anders gefordert wird als im Erwachsenenstrafrecht.
14:35 Uhr
Vergleichsabschluss im Strafverfahren – Stolperstein für die Verteidigung (Dauer: 45 Minuten)
Prof. Dr. Sonja Pflaum, Rechtsanwältin und Leiterin der Fachstelle für Wirtschaftsstrafrecht an der ZHAW
Durch den Abschluss eines Vergleichs mit der geschädigten Person kann die Verteidigung unter Umständen eine Einstellung des Strafverfahrens erzielen, sich indes auch berufsrechtlichen Risiken aussetzen. Der Vortrag beleuchtet anhand des Urteils des Bundesgerichts vom 7. Januar 2026, 2C_324/2025, welche Spielräume die Verteidigung beim Vergleichsabschluss hat und weshalb sich die Abgrenzung zur unzulässigen Beeinflussung der geschädigten Person als schwierig erweist.
15:25 Uhr
Waffengesetz (WG) in der strafrechtlichen Praxis (Dauer: 45 Minuten)
Fatih Aslantas, Rechtsanwalt und Fachanwalt SAV Strafrecht, LL.M., Solicitor (England & Wales), non-practising
Verstösse gegen das Waffengesetz gehören zum Alltag der Strafbehörden – oft als Nebenschauplatz eines anderen Verfahrens, nicht selten aber mit einschneidenden Folgen wie Beschlagnahme und Einziehung von Waffen oder dem Verlust von Bewilligungen. Das Referat gibt einen aktuellen praxisnahen Überblick über die Strafbestimmungen des WG, die Abgrenzung zwischen Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen und gefährlichen Gegenständen – etwa bei Messern, Elektroschockgeräten oder Softair-Waffen – sowie über das unberechtigte Erwerben, Tragen und Übertragen von Waffen. Ein besonderes Augenmerk gilt der Abgrenzung von Vergehen und Übertretungen und den sich daraus ergebenden Verteidigungsansätzen.
16:10 bis 16:29 Uhr
Kaffeepause und kleiner Apéro
16:30 Uhr
Ausgewählte Urteile des Bundesgerichts 2026 (Dauer: 45 Minuten)
Boris Etter, lic. iur. HSG, Rechtsanwalt, LL.M., LL.M., Fachanwalt SAV Strafrecht
Fast jeden Tag erscheinen neue strafrechtliche Urteile des Bundesgerichts. Gerade im Jahr 2026 sind sehr
viele Urteile von grosser Bedeutung erschienen. Unter den vorgestellten Urteilen sind auch eigentliche
Trouvaillen für die Strafverteidigung zu finden – oft sind es genau nicht die amtlich publizierten Urteile.
17:20 Uhr
Die Strafbestimmungen des Transparenzregistergesetzes (TJPG) –
Beratung von Klienten und Minimierung der eigenen anwaltlichen Risiken (Dauer: 45 Minuten)
Reto Ferrari-Visca, Dr. iur., Rechtsanwalt, Partner bei Homburger, CAS in Finanzmarktrecht, Dozent HWZ Hochschule für Wirtschaft Zürich
Seit dem 1. Oktober 2026 ist das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) in Kraft und das neue Transparenzregister hat seinen Betrieb aufgenommen. An die Stelle der bisherigen gesellschaftsrechtlichen Sanktionen treten Strafbestimmungen: Wer vorsätzlich Melde- oder Auskunftspflichten verletzt oder falsche Angaben macht, riskiert eine Busse bis zu CHF 500’000 (Art. 43 TJPG), und die Missachtung von Verfügungen der Kontrollstelle kann mit bis zu CHF 100’000 gebüsst werden (Art. 44 TJPG). Strafbar machen können sich insbesondere sämtliche Personen, die einer Meldepflicht unterstehen oder an einer Meldung mitwirken. Die Strafverfolgung richtet sich nach dem Verwaltungsstrafrecht. Das Referat zeigt auf, wie Klientinnen und Klienten – auch mit Blick auf die laufenden Übergangsfristen bis 2027 bzw. 2028 – sicher beraten werden können und wie Anwältinnen und Anwälte ihre eigenen Risiken, insbesondere bei der Mitwirkung an Meldungen oder in ihrer Funktion als Aktionäre, wirtschaftlich Berechtigte oder Organ, minimieren können.
18:05 Uhr
Zugabe: Dissertations-Präsentation: Schneeballsysteme und ihre Abgrenzung zum Multi-Level-Marketing (Dauer: 15 Minuten)
Jan L. Isler, Dr. iur., Rechtsanwalt, Landmann & Partner AG
Die Idee zu dieser Dissertation entstand durch eine zufällige Begegnung mit einer alten Bekannten, die mich für ein angeblich lukratives Krypto-«Ökosystem» gewinnen wollte. Reich geworden bin ich dadurch nicht – dafür aber neugierig, wie solche Schneeballsysteme funktionieren. Die Arbeit untersucht ihre besondere Gefährlichkeit, grenzt sie vom legalen Multi-Level-Marketing ab, hinterfragt die geltende Rechtslage und entwickelt Lösungsansätze für eine sachgerechte strafrechtliche Erfassung durch das Lauterkeitsrecht.
18:20 Uhr bis 19:30 Uhr
Apéro Riche
Feines Essen aus der Widder-Küche, vom berühmten AuGust-Fleischkäse bis zu
vegetarischen und veganen Speisen, natürlich mit vorzüglicher Weinbegleitung.
Anmeldung für Neujahrstagung Strafrecht x Widder Hotel 2027
Teilnahmegebühr: CHF 370.– (Early Bird Preis bei erfolgter Anmeldung bis zum 30. November 2026: CHF 330.–) pro Person (ohne MWST, zahlbar zum Voraus innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung, Rechnung folgt nach Anmeldung)
Vorname, Name:
Unternehmen/Kanzlei:
Strasse, Hausnummer:
PLZ, Ort: Telefon (direkt):
E-Mail:
□ Ich benötige eine schriftliche Bescheinigung für 5 Credits Fachanwältin / Fachanwalt SAV Strafrecht
Anmeldung per:
E-Mail: mail@lawstyle.ch
Post: Venture Law GmbH, LAWSTYLE, Fortunagasse 11-15 / Rennweg, 8001 Zürich
Telefon: 043 497 86 01
Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Abmeldungen können nur bis zum 21. Dezember 2026 entgegengenommen werden. Eine angemeldete Person darf bei Verhinderung eine Ersatzperson an die Fortbildung schicken. Die Erlangung von Credits für Fachanwältinnen und Fachanwälte SAV Strafrecht erfordert die persönliche Teilnahme und wird vom Veranstalter kontrolliert. Die Veranstalterin Venture Law GmbH mit Sitz in Zürich schliesst jegliche Haftung für Personen- und Sachschäden an der Veranstaltung aus. Die Veranstalterin behält sich eine Programmänderung, einschliesslich der Änderung von Referierenden, vor. Weiter behält sich die Veranstalterin eine Absage oder Verschiebung des Anlasses unter Rückerstattung der vollen Teilnahmegebühr vor. Allfällige Lebensmittel- und andere Allergien sind dem Servicepersonal der Veranstaltung rechtzeitig und klar auf eigene Verantwortung zu kommunizieren. An der Veranstaltung können Fotos und Videos gemacht werden, welche auf den Kanälen von LAWSTYLE® (u. a. Print, Online und soziale Medien) verbreitet werden. Es ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.