Lea Bachmann, Referentin Neujahrestagung Strafrecht und Strafprozessrecht 2025, im LAWSTYLE® YOUNG Podcast

Lea Bachmann ist Referentin an der 2. Neujahrestagung Strafrecht und Strafprozessrecht vom 22. Januar 2025 von LAWSTYLE EDUCATION im Widder Hotel. In der neuen Folge unterhält sich der LAWSTYLE YOUNG Podcast mit MLaw Lea Bachmann (r.). Sie arbeitet zurzeit an ihrem Schweizerischer-Nationalfonds-Dissertationsprojekt «Grenzen strafrechtlicher Haftung für KI-Systeme». Gleichzeitig macht Lea Bachmann Stabhochsprung auf Leistungssportniveau. Unsere Moderatorin Helin D. Altun (l.) spricht mit Lea Bachmann über KI, Strafrecht, Leistungssport und Karrierelaufbahn im Allgemeinen.

Mehr zur Neujahrstagung Strafrecht und Strafprozessrecht finden Sie hier: Link Neujahrestagung 2025

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Über Lea Bachmann

Lea Bachmann faszinieren besonders neue ungeklärte Fragen im Bereich des technischen Wandels bzw. der Digitalisierung und des Wirtschaftsstrafrechts. Dieses Interesse spiegelt sich auch in ihrem Dissertationsprojekt «Grenzen strafrechtlicher Haftung für KI-Systeme» wieder, welches sie an der Professur von Prof. Dr. Sabine Gless verfasst. Lea Bachmann möchte in ihrem Dissertationsprojekt die strafrechtliche Verantwortlichkeit von Geschäftsführenden und Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen, im Schweizer Recht analysieren und Sorgfaltspflichten für deren Einsatz ausarbeiten.

Damit soll nicht nur zur Klärung grundlegender rechtswissenschaftlicher Fragen in Zusammenhang mit dem sozial-adäquaten Risiko beim Einsatz von KI-Systemen beigetragen werden, sondern auch zur Klärung einer praktisch sehr wichtigen Frage, wenn KI-Systeme am Bankenplatz und generell in Unternehmen eine Rolle spielen sollen.

Im vom Schweizerischen Nationalfonds durch ein Doc.CH-Stipendium finanzierten Dissertationsprojekt befasst sich Lea Bachmann am Beispiel der Geldwäschereiprävention mit den Grenzen strafrechtlicher Haftung beim Einsatz von KI-Systemen in Unternehmen. KI-Systeme versprechen, diverse Aufgaben in Unternehmen besser und effizienter zu erledigen, als dies bisher von Menschen getan wurde. Dies gilt insbesondere im Bereich der Geldwäschereiprävention: Der Einsatz von KI-Systemen verspricht eine effizientere und genauere Erkennung verdächtiger Transaktionen. Jedoch bergen KI-Systeme auch neue Risiken: sie sind einerseits eine «Blackbox» und andererseits nicht fehlerlos. Kommt es zu strafrechtlich relevanten Fehlern, stellt sich die Haftungsfrage.

Die Menge an zu überwachenden Transaktionen nimmt stetig zu. Der Einsatz von KI-Systemen ist damit sowohl wirtschaftlich als auch für eine wirksame Geldwäschereibekämpfung notwendig. Ein unberechenbares Strafbarkeitsrisiko wäre dabei nicht angemessen: Weil derzeit unklar ist, welche Sorgfaltspflichten beim Einsatz solcher Systeme zu beachten sind, liegt das Strafbarkeitsrisiko aber scheinbar uneingeschränkt bei der Bank, die ein KI-System einsetzt – eine de facto Einsatzhürde, die im Widerspruch zum Wunsch des Gesetzgebers nach Digitalisierung und Effizienzsteigerung im Bankensektor steht.

(Quelle: Universität Basel)

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