Die 5. Auflage des Handkommentars Strafrecht trägt dem Umstand Rechnung, dass einerseits der Gesetzgeber mit immer höherer Kadenz den Regelungsgehalt des Strafgesetzbuches modifiziert und andererseits die Rechtsprechung die Auslegung der einschlägigen Normen stetig weiter ausdifferenziert. Das Ziel, Praktikerinnen und Praktikern sowie Studierenden ein Instrument an die Hand zu geben, mit dem sie sich schnell und zuverlässig über den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung informieren können, kann nur erreicht werden, wenn der Handkommentar mit der Rechtsentwicklung Schritt hält. Er beinhaltet nun auch die schweizweit erste Neukommentierung des revidierten Sexualstrafrechts (in Kraft seit 1. Juli 2024).
Das diesem Werk zugrunde liegende Konzept ist unverändert beibehalten worden. Insbesondere wurden berücksichtigt:
- Umfangreiche aktuelle Rechtsprechung zum gesamten Strafrecht, einschliesslich der aktuellen Praxis des EGMR zu den strafrechtlichen Massnahmen (Art. 59 ff. StGB)
- Strafrahmenharmonisierungsgesetz
- Revision des Sexualstrafrechts
- Revidiertes Aktienrecht in seinen Bezügen zu Strafbestimmungen des StGG
Der Handkommentar Strafrecht enthält seiner 5. Auflage im Sexualstrafrecht jeweils sowohl die Kommentierung der neuen Bestimmung (z.B. Art. 190 StGB) als auch dahinter die Kommentierung der Bestimmung vor der Revision (z.B. aArt. 190 StGB), was aus praktischer Sicht sehr zu begrüssen ist, da es noch eine erhebliche Zeit lang Fälle geben wird, welche nach dem alten Recht zu beurteilen sind.
Das Werk bleibt seinem bewährten Konzept treu und ist deshalb sowohl für Studierende als auch für Praktikerinnen und Praktiker, etwa in der Strafverteidigung, sehr nützlich um sich rasch einen aktuellen Überblick zu verschaffen. Der (gegenwärtige) Aktualitätsgrad macht den Handkommentar natürlich ebenfalls (beinahe) zur Pflichtlektüre.