Am 6. Juli 2022 verabschiedete die Europäische Union (EU) die Verordnung (EU) 2022/1190 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/1862 in Bezug auf die Eingabe von Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen in das SIS. Die Umsetzung ist ab Ende 2025 vorgesehen. Die Übernahme dieser Verordnung erfordert eine Teilrevision des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI).
Die Agentur der EU für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Strafverfolgung (Europol) kann nicht direkt Ausschreibungen im SIS eingeben. Sie wird aber künftig Informationsausschreibungen zu Drittstaatsangehörigen im SIS vorschlagen können, wenn diese Personen der Beteiligung an terroristischen Aktivitäten oder schweren Straftaten verdächtigt werden. Zudem wird Europol Sachfahndungsausschreibungen vorschlagen können, sofern diese Sachen mit den betroffenen Drittstaatsangehörigen verbunden sind. Somit wird Europol Informationen, die sie von Drittstaaten oder internationalen Organisationen erhält, an einen Schengen-Staat übermitteln können. Dieser wird die erhaltenen Informationen prüfen und, sofern er es als notwendig und berechtigt bewertet, eine Ausschreibung im SIS vornehmen. Damit soll die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität im Schengen-Raum gestärkt werden.
Am 10. April 2024 hatte der Bundesrat die Vernehmlassung eröffnet, welche bis zum 28. Juni 2024 dauerte. Die 26 Kantone, fünf politische Parteien und vier weitere interessierte Kreise haben sich zur Vorlage geäussert.
Die Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2022/1190 wird mehrheitlich begrüsst. Die eingegangenen Stellungnahmen hat der Bundesrat in der Botschaft berücksichtigt, und der Gesetzesentwurf wurde entsprechend angepasst.
Als Nächstes wird das Parlament über die gesetzlichen Vorschläge befinden. Ziel ist, dass die neuen Bestimmungen zeitgleich mit der technischen Umsetzung durch die EU in Kraft treten, das heisst frühestens Ende 2025. Um sicherzustellen, dass die Schweiz zu diesem Zeitpunkt bereit sein wird, hat der Bundesrat die nötigen Massnahmen für eine allfällige provisorische Anwendung getroffen.