Bundesrat setzt die Änderungen des Jugendstrafgesetzes auf den 1. Juli 2025 in Kraft

Personen, die im Jugendalter einen Mord begangen haben, sollen künftig im Erwachsenenalter unter bestimmten Voraussetzungen verwahrt werden können. Die vom Parlament im Juni 2024 beschlossenen Änderungen des Jugendstrafgesetzes (JStG) treten auf den 1. Juli 2025 in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 2. April 2025 entschieden.

Die Änderungen des JStG, die das Parlament im Juni 2024 beschlossen hat, betreffen ausschliesslich Jugendliche, die zwischen ihrem 16. und 18. Lebensjahr einen Mord begangen haben. Künftig sollen sie unter streng geregelten Voraussetzungen direkt im Anschluss an die jugendstrafrechtliche Sanktion verwahrt werden können. An seiner Sitzung vom 2. April 2025 hat der Bundesrat die Änderungen auf den 1. Juli 2025 in Kraft gesetzt.

Ziel des Jugendstrafrechts ist neben der Bestrafung vor allem die Erziehung und der Schutz jugendlicher Straftäter und Straftäterinnen. Junge Menschen befinden sich in der Entwicklung und sind für pädagogische sowie therapeutische Massnahmen eher erreichbar als Erwachsene. Diese Grundsätze des Jugendstrafrechts haben sich als wirksam erwiesen und werden daher auch in Zukunft beibehalten. Entsprechend wird eine Verwahrung nur dann angeordnet werden können, wenn eine ernsthafte Rückfallgefahr für einen Mord besteht. Zudem muss die betroffene Person zum Zeitpunkt der Verwahrung bereits volljährig sein. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs bleiben weiterhin ausschliesslich die Sanktionen des JStG anwendbar.

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