Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression gehören als Völkerrechtsverbrechen zu den schwersten Delikten überhaupt. Völkerrechtsverbrechen haben oft eine internationale Dimension. Deshalb ist es zentral, dass die Strafverfolgungsbehörden weltweit gut zusammenarbeiten, um diese Verbrechen zu verfolgen und zu bestrafen.
Mit einem multilateralen Übereinkommen soll die internationale Zusammenarbeit in Strafsachen gestärkt werden. Das Übereinkommen von Ljubljana und Den Haag verpflichtet die Vertragsstaaten, sich bei der Ermittlung und Strafverfolgung von Völkerrechtsverbrechen gegenseitig zu unterstützen. Die Schweiz hat das Übereinkommen bereits unterzeichnet. An seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 hat der Bundesrat nun im Hinblick auf die Genehmigung des Übereinkommens durch das Parlament die entsprechende Vernehmlassung eröffnet.
Als Vertragsstaat kann die Schweiz die anderen Staaten im Kampf gegen Völkerrechtsverbrechen einfacher unterstützen und im Gegenzug auf die Kooperation der anderen Vertragsstaaten zählen, wenn sie selbst entsprechende Strafverfahren führt. Das Übereinkommen regelt neben der Rechtshilfe auch die Auslieferung und die Überstellung. Neben der Schweiz haben bisher 35 weitere Staaten das Übereinkommen unterzeichnet, darunter unsere Nachbarländer Deutschland, Frankreich und Österreich.
Bewaffnete Angriffe auf fremdes Territorium explizit bestrafen
Im Schweizerischen Strafgesetzbuch (StGB) werden derzeit drei der vier Völkerrechtsverbrechen explizit aufgeführt, die im Römer Statut des Internationalen Strafgerichtshofs enthalten sind. Bundesrat und Parlament haben im Rahmen der Motion 22.3362 Sommaruga „Kampf gegen die Straffreiheit. Übernahme des Verbrechens der Aggression gemäss Römer Statut in das Schweizer Recht“ bereits erklärt, diese Lücke schliessen zu wollen. Das Verbrechen der Aggression, also der Tatbestand des Führens eines Angriffskriegs, soll somit ins StGB aufgenommen werden.
An seiner Sitzung vom 19. Februar 2025 hat der Bundesrat die Vernehmlassung zur entsprechenden Änderung des StGB eröffnet. Diese ermöglicht es der Schweiz, künftig auch international bei der Strafverfolgung von Angriffskriegen mitzuwirken und im Kampf gegen Völkerrechtsverbrechen umfassend zu kooperieren.
Die Vernehmlassung zur Genehmigung des Übereinkommens von Ljubljana und Den Haag sowie zur Änderung des StGB dauert bis am 30. Mai 2025.