Hassrede bezeichnet die Verunglimpfung und Diskriminierung von Personen und Personengruppen aufgrund bestimmter Merkmale. Mit dem Postulat 21.3450 hat der Ständerat den Bundesrat beauftragt zu prüfen, welche öffentlich-rechtlichen und präventiv-polizeilichen Möglichkeiten bestehen, um gegen Hassrede vorzugehen. Hassrede tritt offline wie online auf. In wachsendem Ausmass wird sie insbesondere auf Kommunikationsplattformen wie Facebook, X (ehemals Twitter), YouTube oder TikTok verbreitet.
Hassrede ist strafbar – auch im Internet
Der Fokus des am 15. November 2023 publizierten Berichts liegt auf der digitalen Hassrede, zumal hier die grössten rechtlichen Herausforderungen bestehen. Strafrechtlich gesehen besteht kein Unterschied, ob die Inhalte online oder offline verbreitet werden. Bei Hassrede, die auf digitalen Kommunikationsplattformen stattfindet, liegen die Daten allerdings in der Regel auf ausländischen Servern, was die Strafverfolgung erschwert.
Die Schweiz ergreift bereits Massnahmen
Der Bundesrat hat am 5. April 2023 das UVEK (BAKOM) beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Regulierung von Kommunikationsplattformen auszuarbeiten. Damit sollen den Plattformen unter anderem Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte auferlegt werden, insbesondere durch niederschwellige Meldemöglichkeiten für Nutzende.
Bereits im Herbst 2022 hat das Parlament das Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (JSFVG, BBl 2022 2406) verabschiedet. Das Gesetz enthält die Verpflichtung zur Errichtung eines Meldesystems, mit dem Inhalte gemeldet werden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind. Auch dies kann helfen, die Verbreitung und Sichtbarkeit von Hassrede einzudämmen.
Über die erwähnten Massnahmen hinaus sieht der Bundesrat derzeit keinen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf.