Verfahren gegen Lukas Hässig wegen Bankgeheimnisverletzung unter Nachachtung des journalistischen Quellenschutzes eingestellt

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen Lukas Hässig, den verantwortlichen Journalisten des Portals «Inside Paradeplatz», wegen des Verdachts auf Bankgeheimnisverletzung mit Datum vom 8. Dezember 2025 eingestellt. Der journalistische Quellenschutz steht in wesentlichen Punkten einer Beweisführung entgegen. Wir wissen natürlich nicht, ob die Staatsanwaltschaft den äusserst kritischen Aufsatz «Hausdurchsuchung im Medienhaus – wie vorgehen?» von George Poulikakos und Stephan Groth (forumpoenale, 6/2025, S. 437 ff.), vorher lesen konnte – ein klassisches «Chicken and Egg Problem».

Gestützt auf die Strafanzeige eines Betroffenen eröffnete die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich Ende 2019 ein Strafverfahren gegen unbekannte Täterschaft wegen Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses. Dies, nachdem namentlich das Portal «Inside Paradeplatz» über Finanztransaktionen und bankinterne Unterlagen einer Privatbank berichtet hatte.

Die Staatsanwaltschaft sistierte das Verfahren, nachdem die Täterschaft nicht ermittelt werden konnte und keine weiterführenden, erfolgsversprechenden Ermittlungsansätze bestanden. Gegen diese Sistierung erhob eine Verfahrenspartei Beschwerde beim Obergericht, welches die Beschwerde guthiess. Auch die Ermittlungen im wiederaufgenommenen Verfahren blieben ergebnislos, weshalb die Staatsanwaltschaft das Verfahren unter anderem mit dem Hinweis auf den journalistischen Quellenschutz im Herbst 2023 ein zweites Mal sistierte. Dagegen erhob eine Verfahrenspartei erneut Beschwerde beim Obergericht, welches dem Beschwerdeführer Recht gab und die Staatsanwaltschaft anwies, gegen den Journalisten ein Strafverfahren zu eröffnen. Dabei seien namentlich auch Zwangsmassnahmen zur Beweiserhebung in Betracht zu ziehen, so das Obergericht.

Gestützt auf den obergerichtlichen Beschluss eröffnete die Staatsanwaltschaft schliesslich eine Strafuntersuchung gegen den beschuldigten Journalisten und führte im Sommer 2025 Beweiserhebungen in den Büros von «Inside Paradeplatz» durch. Der Journalist verlangte die Siegelung sämtlicher sichergestellten Unterlagen und Daten unter Berufung auf den journalistischen Quellenschutz.

Das durch die Staatsanwaltschaft im Entsiegelungsverfahren angerufene Zwangsmassnahmengericht Zürich wies mit Beschluss vom 2. Juli 2025 das Gesuch auf Entsiegelung ab. Es begründete den Entscheid damit, dass kein genügender Anfangsverdacht gegen den beschuldigten Journalisten vorliege und der journalistische Quellenschutz die Verwertung der erhobenen Beweise untersage. Das Zwangsmassnahmengericht kam damit im Wesentlichen zum gleichen Schluss wie schon die Staatsanwaltschaft in ihrer Sistierungsverfügung vom Herbst 2023.

Gestützt auf den Entscheid des Zwangsmassnahmengerichts stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren nach erneuter Prüfung am 8. Dezember 2025 ein. Wir wissen nicht, ob die Einstellungsverfügung bereits in Rechtskraft erwachsen ist.

In ihrem Aufsatz «Hausdurchsuchung im Medienhaus – Wie vorgehen?» von George Poulikakos und Stephan Groth, Landman & Partner AG in forumpoenale 2025 6/2025, S. 437 ff. äusssern sich die Autoren berechtigterweise äusserst kritisch zu solchen Untersuchungshandlungen: «Hausdurchsuchungen in Medienhäusern sind aus rechtlicher Sicht stets bedenklich, weil die Medienfreiheit dadurch droht, unterlaufen zu werden. Insbesondere die Hausdurchsuchung bei «InsideParadeplatz» erscheint vor dem doch abwegigen Deliktsvorwurf als totaler Leerlauf, den sich sämtliche involvierten hätten ersparen können.» (S 441).

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